Vermächtnis als Festgeld angelegt, stehen mir Zinsen zu und wie bekommt man Steuern zurück?

1 Antwort

Zunächst mal: ein Konto kann nur einen Freistellungsauftrag für den (einzigen) Inhaber oder zwei Eheleute (gemeinsame Inhaber) besitzen. Einen Freistellungauftrag für ein Konto, das zwei beliebigen Personen gehört, ist nicht möglich.

Es kommt auf die Art des Vermächtnisses an - insbesondere auf die Formulierung.

Handelt es sich beispielsweise um eine feste Geldanlage von 1 Mio EUR (zum Todeszeitpunkt) und Du sollst daraus 10% erhalten, wenn der Vertrag 2014 ausläuft, so entspricht das Vermächtnis einem schuldrechtlichen Anspruch über 100 kEUR gegen die Erbin. Wenn dies nun Zinsen abwirft oder Steuern fordert, ändert es an dem Wert des Vermächtnisses nichts, Du bekommst am Ende der Laufzeit diesen Betrag.

Ist das Vermächtnis ohne Bindung an diese Laufzeit formuliert, so hättest Du diesen schuldrechtlichen Anspruch bereits zum Todeszeitpunkt, d.h. ob die Erbin das nun angelegt hat oder nicht, ist ein Detail, das Dich nicht interessiert. Du würdest die 100 kEUR aus dem Nachlass erhalten - keine Verbindung zu der Anlage bis 2014.

Ist das Vermächtnis an 10% des Anlagevermögens nach Ablauf gekoppelt, so wäre mit einem Steuerberater zu klären, ob hier das Zuflussprinzip anzuwenden ist, d.h. wenn Du 2014 den Betrag mit Zinsen erhältst, wäre er zu versteuern bzw. würdest Du die Steuern zurückerstattet bekommen, oder ob hier eine separate Steuerbescheinigung für Dich auszustellen ist, damit die Steuern über die Einkommensteuererklärung jährlich abzugelten sind.

Es ist auf jeden Fall wichtig, die Art des Vermächtnisses anhand der verwendeten Formulierung sauber einzugrenzen.

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