Verlustverrechnung bei Steuererklärung?
Guten Tag,
folgende Annahme: Person A hat einen Verlust von 20.000 EUR feststellen lassen zu Ende 2015. Im Jahr 2016 wurde insgesamt 25.000 EUR eingenommen. Ausgaben in Form von Sonderausgaben und Werbungskosten im Jahr 2016 lagen bei 6000 EUR.
Jetzt fragt sich Person A wie im Jahr 2016 verrechnet wird.
1) Kann Person A sich aussuchen wie viel vom Verlust angerechnet wird und den Rest vortragen (beispielsweise 5000 EUR vom Verlust) ? In der genannten Konstellation würde ein Teil des Verlust ja komplett wirkungslos verpuffen, da man in steuerfreie Regionen gerät.
2) Wird zunächst der Verlust oder die Ausgaben (Sonderausgaben, Werbungskosten) von den Einnahmen in 2016 EUR abgezogen? Zunächst die Ausgaben wäre natürlich deutlich freundlicher für den Steuerzahler.
1 Antwort
1. Man kann es sich nicht aussuchen
2. Das mag für den Bürger unfreundlicher sein, wurde aber von den demokratisch gewählten Volksvertretern so als Gesetz beschlossen, dass er vor den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abzuziehen ist
Danke. Das heißt also eindeutig, dass ein Verlustvortrag nicht wie ein Verlustrücktrag zu begrenzen ist?
Das würde ja für den Extremfall bedeuten, dass Verluste bis in Höhe des Grundfreibetrags komplett wirkungslos sein können.