Verlustbescheinigung Verlustnachtrag

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Nein. Wenn die Verlustbescheinigung nicht beantragt wurde, verbleiben die Verlusttöpfe bei der Bank. Damit können sie nicht für eine übergreifende Bankverrechnung genutzt werden. Du kannst erst wieder zum nächsten 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragen.

Seit der Abgeltungssteuer gibt es nur noch Verlustvorträge, keine Verlustrückträge mehr. Daher ist ein Rücktrag nach 2011 nicht möglich, wenn die Verlusttöpfe erst in 2012 bescheinigt werden. Der Verlustrücktrag aus 2011 nach 2010 geht schon gar nicht.

Ungünstiger kann es nicht sein, denn Du behältst ja den Verlustvortrag und kannst ihn mit Gewinnen später verrechnen. Oder hattest Du nur in 2010 Gewinne und seither nur Verluste? :-)

Danke. Die Kernaussage ist, dass es hierfür gar keinen Verlustrücktrag mehr gibt. Darauf muss man erst mal kommen. Ich habe es dann aber auch im EStG § 20 Abs. 6 gefunden. Vom Sb des FA wurde diese Regelung mit keinem Wort erwähnt. Hätte mir einigen Aufwand erspart.

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