Verleumdungen eines verstorbenen und der noch hinterbliebenen Partnerin

5 Antworten

Dein Anwalt schreibt dir munter Rechnungen zu seiner zweckfreien, aber kostenpflichtigen außergerichtlichen Vertretung, die Strafanzeige wird nach 4 Wochen eingestellt, weil sich der Anfangsverdacht einer Verleumdung als Gerücht entpuppt, die dem Beschuldigten nicht zugeordnet werden kann und dafür mussten wertvolle Resourcen und Steuergelder verschwendet werden.

Ich habe den Zusammenhang mit der "Arzt"-Äußerung auch nicht ganz verstanden. War der verstorbene selbst Arzt?

Ein reichlich dürftiger Sachverhalt.

Verleumdung ist die Äußerung unwahrer Tatsachen in der Absicht, einen anderen verächtlich zu machen. Was das sein soll, teilst Du uns nicht mit.

Wieso das Ansehen Toter mit der zitierten Äußerung "geschändet" -welch großes Wort- sein soll, vermag ich ebenfalls nicht zu erkennen. Wenn da überhaupt was schändlich drin stecken sollte, dann doch in Richtung des Arztes.

Dein Anwalt dürfte viel zu tun und noch mehr auszuhalten haben. Hoffentlich rechnet er nach Stunden ab.

Wenn du den Zusammenhang nicht erkannt hast, solltest du dich lieber mit solchen Äußerungen zurückhalten.

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Besprich diesen Sachverhalt am besten mit deinem Rechtsanwalt. Uns fehlen hier, denke ich, noch einige Informationen, um von einer Verleumdung ausgehen zu können. "Schänden" ist außerdem ein sehr großes Wort. Der richtige Ausdruck ist übrigens "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Sie wird durch eine formale Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung begangen. Dadurch ist die Pietät schwer verletzt und zählt als Angriff auf die Ehre eines Verstorbenen."

Quelle: http://www.bds-goettingen.de/937.html

Wozu die Frage hier, wenn der Rechtsanwalt doch in der Erstberatung diese beantwortet? Insbesondere wird dieser prüfen, welche Handhabe für ein Verfahren übehaupt besteht.

Es wird konkret zu machen sein:

  • Wer die betreffende Person ist, spielt keine Rolle. Es geht um den Sachverhalt an sich.

  • Persönliche Daten ist sehr weit gefaßt. Manche Daten unterliegen keinem besonderen Schutz, da sie öffentlich oder quasi-öffentlich sind. Welche Daten also?

  • In dem genannten Zitat würde ich nicht eine "Schändung des Ansehens" erkennen, sondern eher eine dumme Bemerkung.

Manche Leute sind eben Plappermäuler. Das muß man manchmal einfach akzeptieren - zum einen Ohr rein, zum anderen raus. Das Schlimmste, was man machen kann, ist, solchen Leuten zu viel Aufmerksamkeit zu schenken, dann fühlen sie sich nämlich bestätigt in ihrem Tun.