Verleumdungen eines verstorbenen und der noch hinterbliebenen Partnerin
Kann Strafanzeige gestellt werden wenn: eine Person zu dem man so gut wie keinen Kontakt hat, sondern diese nur der Schwiegervater des Sohnes von meinem verstorbenen Partners ist, Verleumdungen äußern indem dieser sogar persönliche Daten von mir an diesen preisgibt und der damit hausiert und sogar an Banken weitergibt? Auch das Ansehen seines verstorbenen Vaters wurde geschändet indem dieser behauptet, "wer sich den falschen Arzt aussucht, landet auf den Friedhof ..usw." Ich habe mir einen Rechtsanwalt genommen und will Strafanzeige stellen?
5 Antworten
Ich habe den Zusammenhang mit der "Arzt"-Äußerung auch nicht ganz verstanden. War der verstorbene selbst Arzt?
Dein Anwalt schreibt dir munter Rechnungen zu seiner zweckfreien, aber kostenpflichtigen außergerichtlichen Vertretung, die Strafanzeige wird nach 4 Wochen eingestellt, weil sich der Anfangsverdacht einer Verleumdung als Gerücht entpuppt, die dem Beschuldigten nicht zugeordnet werden kann und dafür mussten wertvolle Resourcen und Steuergelder verschwendet werden.
Besprich diesen Sachverhalt am besten mit deinem Rechtsanwalt. Uns fehlen hier, denke ich, noch einige Informationen, um von einer Verleumdung ausgehen zu können. "Schänden" ist außerdem ein sehr großes Wort. Der richtige Ausdruck ist übrigens "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB). Sie wird durch eine formale Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung begangen. Dadurch ist die Pietät schwer verletzt und zählt als Angriff auf die Ehre eines Verstorbenen."