Verkaufen ohne Steuernummer und Umsatzsteuer-ID?

2 Antworten

Du kannst mal freundlich bei der Neuaufnahmestelle des zuständigen Finanzamts anfragen, ob schon eine Steuernummer zugeteilt wurde und ob man Dir diese vorab bereits nennen kann. Meiner Erfahrung nach passiert das am Anfang des bürokratischen Verfahrens, welches durch die elektronische Übermittlung des Fragebogens angestoßen wird.

In Kleinbetragsrechnungen ist die Angabe der Steuernummer nicht erforderlich.

Gerade die Firmen benötigen die Rechnungen, um sich dann die Vorsteuer ziehen zu können!

Ja.

Und wie ist deine Empfehlung?

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@onnEVier245

Nehme "persönlich" mit Deinem FA auf und kläre/bespreche das!

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@Alarm67

Nein.

Sofern der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er mit diesen klären, ob er die Rechnungen nach Erhalt der Nummern ausstellen kann.

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@onnEVier245

Wenn Du, sorry, "neunmalkluger" das weißt, warum fragst Du mich, um mich dann zu korrigieren!

Du hast doch nur auf eine falsche Antwort "gelauert" 👎👎👎👎👎

Schreibe das doch einfach als Antwort/Hinweis dem Fragesteller!!!

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@Alarm67
 warum fragst Du mich

Deine Antwort war doch zutreffend, ich dachte nur, dass du auch gleich auf die Tür zeigten könntest.

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Die Firmen sitzen hauptsächlich in den USA und ich versende dann eigentlich so gut wie immer in die Niederlande. Wie gesagt kann ich leider kein B2B machen, aber einige gestatten dies nicht einmal.
Ich bin also offiziell (noch) Privatverkäufer aus der Sicht der Firmen und es handelt sich um innergemeinschaftlicher Fernverkehr. Die Rechnungen werden dann (höchstwahrscheinlich) von den Firmen selbst gestellt.

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