Verkauf von privat an Kleinunternehmen?

1 Antwort

Wenn Du Kleiunternehmer bist, kannst Du nichts an Dich selbst verkaufen.

Wenn Du Private Gegenstände in das Betriebsvermögen übernimmst, dann ist das eine Einlage.

Diese Einlage ist mit dem Wert zu bewerten, den Du bei einem Privatverkauf erzielen würdest.

Steuerlich wirkt sich die Einlage privat nicht aus und im Betrieb wird durch den Wareneinsatz der Gewinn gemindert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich möchte als Privatmann Gegenstände, die mir als Privatmann gehören, an mein Kleinunternehmen, welches solche Gegenstände benötigt, verkaufen.

Genauer gesagt: Ich bin privat im Besitz einer Musikanlage (gekauft 2015, zu diesem Zeitpunkt war noch keine Gewerbeabsicht, sondern nur Hobby), die ich an mein Kleinunternehmen (Mobile Disco, seit 2017 gewerblich gemeldet) verkaufen will.

Ändert dies die Sachlage?

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@Peter2308

Nochmal, Du bist Peter2308 und kannst Dir nichts selbst verkaufen. Du kannst kein Geschäft mit Dir selbst machen § 181 BGB. Nur wenn DEin Unternehmen eine UG, oder GmbH wäre, wäre es eine eigene Rechtspersönlichkeit, mit der Du Geschäfte machen kannst.

Wenn Du die Musikanlage in Dein Unternehmen einbringst, ist es eine Einlage. ES ändert nicht an der Bewertung der Anlage, es ändert nichts daran, dass DU sie dann über Dein Unternehmen verkaufen kannst und der Einlagewert ist ebenso eine Betriebsausgabe, als wäre sie gekauft worden.

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@wfwbinder
dass DU sie dann über Dein Unternehmen verkaufen kannst

Wozu sollte man das Zeug dann erst einlegen?

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Vielleicht drücke ich mich nicht deutlich genug aus.

Ich hatte mir privat eine DJ-Anlage gekauft und sie hobbymäßig genutzt. Zwei Jahre später habe ich ein Gewerbe als DJ angemeldet und dabei genau diese Anlage genutzt, leihweise sozusagen. Sie war aber weiterhin mein privates Eigentum. Der Gewerbebetrieb selbst war nicht im Besitz einer solchen Anlage.

Nun will ich dieses private Eigentum an den Gewerbebetrieb verkaufen, der dieses nicht weiter verkauft, sondern als Anlage bei DJ-Veranstaltungen nutzt. Hintergrund ist natürlich, dass ich dies von der Steuer des Gewerbebetriebes absetzen will. Das konnte ich ja früher nicht, weil rein privat gekauft.

Also: Peter verkauft privat eine eigene private DJ-Anlage an den Gewerbebetrieb Mobile Disco (auch Peter, aber Gewerbebetrieb).

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@Peter2308

Und nochmal Peter2308 ist personengleich mit dem Unternehmer Peter2308 und kann sich selbst nichts verkaufen. Daher ist es steuerlich eine Einlage in den Betrieb.

Man kann sich selbst nichts verkaufen. ich kann als Steuerberater mir auch keine Rechnung schreiben für meine eigene Einkommensteuererklärung.

Ich verstehe auch nicht, warum Du sie unbedingt an dich verkaufen willst. Ob Du sie nun für 2.000,- an ich verkaufen würdest, oder für 2.000,- Euro in den Betrieb einlegst, ist steuerlich absolut das gleiche.

Heute hat noch ein anderer Frager hier eine vergleichbare Frage gestellt wo er ein Schreiben des Finanzamtes bekommen hat, was mit meiner Antwort übereinstimmt.

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