Verkauf von Kunstgemälde. Fallen Steuern an?

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Ja, es gibt eine einjährige Frist. Ist mehr als ein Jahr vergangen zwischen Kauf und Verkauf, so is der Verkauf nicht mehr steuerverstrickt.
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Ist das Jahr noch nicht um, so ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Der Veräußerungsverlust hingegen unterliegt einem besonderen Verrechnungsverbot: Du kannst ihn nur gegen gleichartige Gewinne verrechnen. Hast du diese nicht, wird der Verlust vorgetragen.
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Der Veräußerungsgewinn wird ermittelt: Verkaufspreis minus Verkaufskosten minus Kaufpreis minus Kaufnebenkosten. Wann die angefallen sind, ist egal.
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Mit Umsatzsteuer hat ein Verkauf aus privatem Bestand nichts zu tun, auch nicht, wenn 30 Gemälde verkauft werden. Anders sähe es aus, wenn mit Gemälden gehandelt würde.