Verkauf einer Immobilie als Alleineigentümer?

4 Antworten

Bekannte von mir haben sich auch scheiden lassen. Die haben bereits vor der Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen, so dass es erst gar nicht mehr zu einem Zugewinnausgleich gekommen ist. Ich meine sogar, dass der Vertrag sogar notariell beglaubigt wurde.

Falls das bei euch möglich wäre, könntet ihr das ja genauso machen. Darin könnte dann stehen, dass anstelle des Zugewinnausgleichs eine Einmalzahlung in Höhe von 6000 Euro an die Ehefrau erfolgt. Wenn das dann alles ist, bist du doch fein raus. Ich denke mal, die Wertsteigerung der Immobilie ist weit höher.

Aber dazu benötigst du trotzdem deinen Anwalt, der das dann entsprechend aufsetzt. Warte doch noch die 3 Wochen ab, denn so schnell geht ein Hausverkauf auch nicht über die Bühne.

Gemäss Par. 1365 Abs. 2 BGB kann das Familiengericht die fehlende Zustimmung des Ehegatten ersetzen, wenn diese grundlos versagt wird.

Ich lese aber auch, dass die Sicherung eines möglichen Zugewinnausgleichs ein zentraler Punkt sein kann, dass die Zustimmung nicht ersetzt wird.

Es ist wohl sogar so, dass auch nach rechtskräftiger Scheidung die Zustimmung weiterhin erforderlich ist, wenn über den Zugewinn als Scheidungsfolgesache in einem abgetrennten Verfahren entschieden wird solange das anhängig ist.

Das hört sich nicht gerade erfolgsversprechend an. Abgesehen von Dauer und Kosten eines solchen Verfahrens.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/zustimmung-des-ehepartners-zur-veraeusserung-des-grundstuecks-erforderlich_idesk_PI17574_HI5503504.html&ved=2ahUKEwijtIL9x77qAhXXh1wKHTnbDCgQFjABegQICxAG&usg=AOvVaw2-SXheioE6oDvJyA20662I

Unser Nachbar lebte auch getrennt , das Haus gehörte ihm , er stand auch im Grundbuch allein , er hat das Haus auch verkauft , ohne seine getrennt lebende Frau .Das weiß ich vom Nachbarn selbst und die Käufer des Hauses .

Woher ich das weiß:Recherche

Hallo,

ich denke mal, dass das Problem darin liegt, dass du das Haus während der Ehezeit erworben hast. Soweit ihr keine ehevrtragliche Regelung über euren Güterstand geschlossen habt, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Zugewinnausgleich bedeutet, dass der Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat als der andere, die Hälfte der Differenz zwischen seinem Vermögen und dem Vermögen des Ehegatten an diesen als Zugewinn ausgleichen muss.

Von daher kannst du die Immobilie die ganze Zeit über frei verkaufen, wie du möchtest. Jedoch müsstest du den Erlös mit deiner Frau teilen. Verlangt sie nur 6.000 € von dir, kannst du dich glücklich schätzen. Halte am besten eine schriftliche Vereinbarung fest, nach der sie auf ihre Rechte aus dem Zugewinnausgleich verzichtet, wenn sie von dir eine Entschädigung von 6.000 € beim Verkauf des Hauses erhält. Damit sollten dann offenbar beide Parteien leben können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
malkurzgefragt 
Fragesteller
 13.07.2020, 16:39

Nein ich habe die Immobilie schon gekauft gehabt bevor wir geheiratet haben. Ich hatte diese Immobilie auch schon in meinem Besitz als ich Sie noch gar nicht kannte. Aber leider scheint dies nichts an dem Thema zu ändern das ich Ihre Zustimmung benötige da ich sonst "über mein fast gesamtes Vermögen verfüge". Sie möchte aber 6000 Euro und den Zugewinnausgleich. Rad ab oder so ;)

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rewistu  26.07.2020, 21:25
@malkurzgefragt

Hm, also mir fällt keine Anspruchsgrundlage ein, auf die sie sich stützen könnte. Das Haus steht in deinem Eigentum und auch der Zugewinnausgleichsanspruch kann hier nicht greifen. Von daher halte ich ihre Forderung erstmal für aus der Luft gegriffen.

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malkurzgefragt 
Fragesteller
 13.07.2020, 16:44

Ich müsste nicht den gesamten Erlös teilen sondern nur was über dem Betrag liegt als ich damals ausgegebn hatte.

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