Verkaeufer will Abloese fuer Waschmaschine/Trockner nach Kaufvertragsabschluss

4 Antworten

Waschmaschine und Trockner sind kein übliches Hausinventar. Wenn die mitverkauft werden sollten, müßte das ausdrücklich vereinbart sein, was offenkundig nicht der Fall war. Die Sachen müssen also bezahlt oder heraus gegeben werden. Du kannst Dich aber an den Makler halten. Allerdings nehme ich an, dass alle Zusicherungen nur mündlich erfolgten und womöglich keine Zeugen anwesend waren. Da Du insofern Darlegungs- und Beweislast hättetst, sieht es eher schlecht für Dich aus.

Hallo, was sagt denn der Makler zu diesem Sachverhalt ? K.

Ja, er kann.

Du mußt Dich wegen der Zusage an den Makler halten. Der Makler hat unbefugt über das Eigentum Dritter entschieden.

Wenn es keine Inventarliste gibt, dann gehören diese mobilen Geräte nicht zum Verkaufsobjekt.

Hallo,

was der Makler meint oder sagt, ist völlig uninteressant.

Da die Geräte nicht fest mit dem Haus verbunden sind, gehören sie nicht zum Haus. Der Verkäufer kann Geld verlangen oder sie mitnehmen.