Verheiratet Angestellt/Freiberufler

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Offenbar hast du noch eine Steuerkarte mit der Klasse 3, obwohl du nach deinen Aussagen nicht als Arbeitnehmer beschäftigt bist. Denn normalerweise bekäme deine Frau "automatisch" die Steuerklasse 3, wenn nur ein Ehegatte als Arbeitnehmer beschäftigt ist.

Wenn jetzt deine Frau die Steuerklasse 3 wählt, dann kommt es natürlich am Jahresende zu einer Nachzahlung. Dies kann man so hinnehmen und selbst Rücklagen für die zu erwartende Nachzahlung schaffen oder man beantragt beim Finanzamt die Festsetzung von vierteljährlichen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer!

Richtig. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, kommt der zwangsläufig in die 3.
 
DH!

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leistest du den "Vorauszahlungen" an das Finanzamt? Wenn nein dürfte eh mit einer Nachzahlung zu rechnen sein!?!?

Hallo, danke für die Antworten. Ja, ich leiste Vierteljährlich Vorauszahlungen an das FA. Bin seit einigen Jahren schon Freiberufler und mich würde nun interessieren ob die Lohnsteuerkarte noch für mich eine Relevanz hat, da ich ja nicht nach einem Arbeitslohn besteuert werde sondern nach meinem Umsatz und dem Einkommen. Kann meine Frau nicht einfach in die III wechseln? Nur wie verhält sich das nun wenn wir gemeinsam für die Einkommensteuer veranlagt werden.

Danke !

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