Vererben per Eigentümergrundschuldbrief?
Eigentümergrundschuldbrief an eigenes Kind vererben.Frage:
Ich habe vor 15 Jahren einen Eigentümergrundschuldbrief an meiner Lastenfreien Immobilie an meinen Sohn per handschriftlicher Vererbungserklärung übergeben.
Fragen:
I. Hat eine Handschriftliche Erklärung rechtswirksamen Bestand und mein Sohn hat Anspruch auf die Summe die in dem Grundschuldbrief genannt ist?
2. Da man ja wohl alle 10 Jahre den vollen Betrag im Rahmen der Steuerfreibeträge vererben kann. Ist das vererben durch einen neuen Brief in Höhe der geltenden Freibeträge im Erbschaftsrecht möglich?
könnte ich heute über die Immobilie einen zusätzlichen Eigentümergrundschuldbries beantragen
und diesen dann auch in höhe des Steuerfreibetrages an meinen Sohn per handschriftlichem
Vertrag aushändigen. Haben solche Verträge überhaupt Gültigkeit?
Die Immobilie ist recht Wertvoll!
Es ist kein weiterer Erbe oder sonstiger möglicher Anspruchsteller vorhanden! Ändern
1 Antwort
Ich habe vor 15 Jahren einen Eigentümergrundschuldbrief an meiner Lastenfreien Immobilie an meinen Sohn per handschriftlicher Vererbungserklärung übergeben.
Die (Privat-)schriftliche Abtretung einer Briefgrundschuld ist gültig. eine notarielle Beglaubigung (nicht Beurkundung) der Abtretung ist auf Verlangen des Abtretungsempfänger durchzuführen. Sie empfiehlt sich, um den Zeitpunkt der Abtretung zu dokumentieren.
Was mich am Sachverhalt unsicher macht, ist die Bemerkung "Vererbungserklärung." wird die Abtretung erst bei Erbschaft, also bei Deinem Tod wirksam? Oder war es eine Schenkung, also die Übertragung des Grundschulbriefs schenkungsweise, ohne Gegenleistung?
Und ja, Du kannst Deinem Sohn alle 10 Jahre bis zu 400.000,- steuerfrei schenken.