Veranlagung Einkommenssteuer bei Privatinsolvenz der Ehefrau?
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor der Steuererklärung, mein erster Urlaub steht an. Meine Frau hat im letzten Jahr im Rahmen einer nicht mehr zu bezahlenden Schuldenlast durch Bürgschaft an ihren Ex- Ehemann die Privatinsolvenz beantragt. Diese ist nun bestätigt.
Meine Frage ist nun: Wie "baue" ich diese Privatinsolvenz in die Steuererklärung ein?
Vielleicht ein paar Facts:
2 Kinder, 1 und 3 Jahre alt. Meine Frau geht seit Dezember 2020 wieder geringfügig in einem 450 Euro- Job arbeiten. Ich selbst arbeite bei knapp 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen Vollzeit. Meine Steuerklasse 3, Kinder sind mit 2,5 angegeben (2 eigene und 1 Sohn meiner Frau der bei seinem Vater lebt).
Ich hoffe, die Sachlage ist nicht zu kompliziert und kann von "Profis" relativ einfach beantwortet werden. Freue mich in jedem Fall über Hilfe. Bin da gerade etwas planlos. Danke Euch!
2 Antworten
Du erstellst ganz normal die Einkommensteuererklärung, wie die Vorjahre auch - also Zusammenveranlagung. Eine Einzelveranlagung würde bei Steuerklasse 3 vermutlich zu einer hohen Nachzahlung führen.
Da deine Frau nur einen Minijob hat, der bereits pauschal versteuert wurde, brauchst Du für sie keine Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben.
Wenn der Steuerbescheid erstellt ist, sind sowohl Nachzahlungs- als auch Erstattungsanspruch aufgrund der Insolvenz der Frau aufzuteilen. Das macht das Finanzamt eigentlich von sich aus. Dabei geht es nach der Quote der Einkünfte Und abzurechnenden Steuern (bspw Lohnsteuer). Da Du die alleinigen steuerpflichtigen Einkünfte hast, entfällt eine Nachzahlung oder eine Erstattung auch zu 100 % auf dich.
Was willst du da "einbauen"? Steuererklärung machen (Zusammenveranlagung) und fertig.
ob ich das an irgendeiner Stelle angeben muss
Nein.
Können bei Erstattungen meinerseits Gelder an den Inso- Verwalter meiner Frau fliessen oder steht mir das Geld zu?
Ihr müsst das vom Finanzamt genau aufteilen lassen, wem welcher Betrag zusteht. Bei den derzeitigen Verhältnissen entfallen auf dich 100%. Da kann der Inso-verw. nicht ran.
Mir ist noch nicht bewusst, ob ich das an irgendeiner Stelle angeben muss... Daher die Frage. Können bei Erstattungen meinerseits Gelder an den Inso- Verwalter meiner Frau fliessen oder steht mir das Geld zu?