Vater verstorben - Alleinerbin mit Kontovollmacht
Hallo rundum,
der Vater ist verstorben. Er lebte seit 30 J. mit einer Lebensgefährtin, die auch Kontovollmacht hat/te und die er zudem als „Alleinerbin“ eingesetzt hat. Diese wiederum hat eine Stieftochter, der sie stets in großem Maße Geldgeschenke machte. Dazu wurde auch Geld vom Konto des genannten Erblassers benutzt. Da dieser jahrelang bettlägerig war, dürfte er über die Aktivitäten seiner Lebensgefährtin nur unzureichend bis garnicht informiert gewesen sein. – Es gibt nun auch sechs leibliche, lebende Kinder, die ihren Pflichtteil am Erbe einfordern wollen und werden.
Inwieweit ist die sog. Alleinerbin auskunftspflichtig über die Verwendung der Gelder vom Konto des Erblassers in der Vergangenheit?
Sollten Schenkung vom Konto des Erblassers von der Inhaberin der Kontovollmacht getätigt worden sein, inwieweit können diese zurückgefordert werden? Falls diese zurückgefordert werden können, dann für welchen Zeitraum?
Vielen Dank schon im Voraus für die Antworten.
1 Antwort

Gar nciht so einfach die Situation.
Auskunftspflicht: Die Lebensgefährtin ist Auskunftspflcihtig. Die Auskunftspflicht bezieht sich auf die letzten 10 Jahre, weil Geschenke innerhalb der letzen 10 Jahre ggf. auf das Erbe anzurechnen sind, bzw. in die Erbsituation eingerechnet werden.
Entnahmen vom Konto: Hier wird es schon schwieriger. Da muss man ggf. nachweisen, das es Ennahmen vom Konto sind, die nicht durch die Lebensführung veranlaßt sind. Ohne Äußerungen des verbichenen ist das schwer einzuordnen, außer es sind wirklich höhere Beträge.