Vater gestorben. Darf meine Mutter zur Trauerfeier erscheinen?
Hallo,
Mich treibt die Situation der Beisetzung meines Vaters herum. Ich hatte ein sehr gutes Verhältnis zu ihm. Mein älterer Bruder und ich stammen aus erster Ehe. Meine Eltern waren 20 Jahre glücklich. Leider ging die ehe in die Brüche. Dies ist 15 Jahre her. Inzwischen konnten sie sich wieder normal unterhalten ohne Groll. Jetzt möchte seine neue Frau meine Mutter nicht bei der trauerfeier dabei haben. Kann sie ihr die Teilnahme verbieten? Ich hätte sie sehr gerne als Stütze dabei, was die Frau nicht interessiert.
5 Antworten
Der Friedhof ist ein öffentlicher Raum. Jedermann kann den betreten, so lange man sich an die Vorgaben des Betreibers hält. Nur das Friedhofsamt könnte jemandem verbieten, den Friedhof zu betreten.
Die Trauerhalle wird von den Erben gemietet. Die sind so lange - gemeinschaftlich - Inhaber des Hausrechts bei der Veranstaltung. Wenn ein Miterbe eine weitere Person zur Trauerfeier einlädt, kann ein anderes Mitglied aus der Erbengemeinschaft dies nicht verhindern. Weder über das Hausrecht noch aus einer sonstigen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlage. Ein Hausverbot könnte nur einstimmig erteilt werden. Dasselbe gilt wohl für die Teilnahme an einem "Leichenschmaus" in einer Gaststätte.
Wenn Du Deiner Mutter die Teilnahme gestattest, kann die neue Frau das - juristisch gesehen - nicht verhindern.
Sinnvoll wäre es, vorher nicht viel darüber zu reden. Einfach hingehen und gegebenenfalls die Fasson bewahren, wenn jemand meinen sollte, dazu einen Kommentar abgeben zu müssen.
Was spräche gegen die Teilnahme der geschiedenen Frau?
Richtig .... soweit keine "Ausfälligkeiten seitens der geschiedenen Frau zu erwarten sind ...... nichts.
Dies ist 15 Jahre her. Inzwischen konnten sie sich wieder normal unterhalten ohne Groll.
Also steht dem nichts entgegen, außer einer "eifersüchtigen" Witwe - und die sollte bitte mal darüber nachdenken, was wohl der Verstorbene ( im Interesse der gemeinsamen Kinder ) gewünscht hätte.
Ich habe selbst eine derartige Situation erlebt - ich musste ( als Elternteil des außerehelichen Kindes ) den Bestattungstermin "um die Ecke" rum beim Bestatter erfragen. Wir haben dann einfach die Räumlichkeiten erst kurz vor Beginn der Trauerfeierlichkeiten betreten und uns hinten hingesetzt. Ähnlich haben wir uns auch am offenen Grab verhalten.
Du hast genauso viel Mitspracherecht wie deine Stiefmutter, es sei denn deine Stiefmutter trägt die Beerdigungskosten vollkommen aus eigenem Geldbeutel. Aber normalerweise wird die von allen getragen, bzw. das Geld dafür stammt aus der Erbmasse.
Bis jetzt wurde mein Bruder und ich kaum in die Planung eingebunden. Bis jetzt haben wir keine Kosten getragen. Da ich das Erbe definitiv nicht ausschlage, qidenk ich wird mein Anteil von den Beerdigungskosten vom Erbe abgezogen. Sie soll wohl kein Grabstein haben weil sie das Geld noch nicht zusammen hat. Was ich nicht verstehe
Wo findet die Trauerfeier denn statt? Der Inhaber der Räumlichkeiten hat das Hausrecht und nicht ein Besucher.
Ich hab mal gelesen dass der jenige der die Räumlichkeiten (den saal) mietet das Hausrecht hat.
Wird da wirklich ein Saal gemietet? Das wäre schon außergewöhnlich. Dann ist der Mieter für die Dauer der Mietzeit Inhaber.
Also ich hab keine Ahnung. Wir werden in nichts eingebunden. Das finde ich unmöglich
Mir fehlt der Bezug zu Finanzen.
Danke für die ehrlichen worte