Urlaubstage?

4 Antworten

Es kommt darauf an, ob du dort laenger als 6 Monate beschaeftigt warst oder nicht. Wenn nicht, darf er das fuer den zu viel erhaltenen Urlaub gezahlte Urlaubsentgelt zurueck verlangen. Wenn aber laenger als 6 Monate, dann nicht (BUrlG § 5 Abs. 3).

Was steht denn im Aufhebungsvertrag dazu drin? Üblich sind ja Klauseln nach denen alle gegenseitigen Forderungen abgegolten sind.

Das sollte im Aufhebungsvertrag stehen. Außerdem wird das auch im Tarif / Arbeitsvertrag geregelt. Es kann sein, dass nur der Urlaub bis Ende April bezahlt werden muss.

https://www.ergo.de/de/rechtsportal/arbeitsrecht/kuendigung/zuviel-urlaub-vor-der-kuendigung

Zu viel genommener Urlaub

Nach § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt nämlich, dass Sie das Urlaubsentgelt für zu viel genommene Urlaubstage nicht erstatten müssen. Einen Rückzahlungsanspruch könnte Ihr Arbeitgeber nur haben, wenn Sie sich den Urlaub arglistig erschlichen hätten.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beendigung-des-arbeitsverhaeltnisses-312-zu-viel-genommener-urlaub_idesk_PI13994_HI2997311.html

Nach § 5 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) gilt nämlich, dass Sie das Urlaubsentgelt für zu viel genommene Urlaubstage nicht erstatten müssen.

Aber nur wenn das Arbeitsverhaeltnis laenger als 6 Monate bestanden hat, sonst schon.

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