Urheberrecht zurückziehen?

1 Antwort

DEin Sachverhalt ist etwas seltsam.

  1. Urheberrecht. Das Urheberrecht bleibt immer mit Dir verbunden.

  2. Verwertung. Du knnst nur das Verwertungsrecht an Deinem geistigen Eigentum übertragen, nie das Urheberrecht als solches.

  3. Nun fängt es in Deinem Sachverhalt an schwierig zu werden. "Verkaufsrecht" übertragen. Verkauf als Buch? Verkauf der Filmrechte? Verkauf als .....?

  4. A soll Geld dafür bekommen. eine Summe? X % des Umsatzes? X Euro pro Exemplar?

  5. Hat B Abrechnung erteilt?

  6. "DAs Produkt ist weiter im Umlauf." Ist der Vertrieb untersagt worden? Mit welcher Fristsetzung?

  7. Wenn man was machen will, muss: DEr B aufgefordert werden (mit Fristsetzung) seine Pflichten zu erfüllen. Wenn er das nciht tut, aus wichtigem Grund kündigen udn weitere Verwertung untersagen. Wenn er es weiter macht, gerichtlich vorgehen udn ggf. mit einstweiliger Verfügung gegen ihn vorgehen.

  8. Natürlich kann ggf. Schadenersatz gefordert werden.

u. U. kann es Betrug sein, aber dazu muss man mehr wissen.

Danke

Bitte:

1.) Ah okay. 2.) Stimmt, ich habs falsch formuliert. 3.) Verkauf als Software Produkt im Handel. 4.) Eine feste vereinbarte Summe im fünfstelligen Bereich resultierend aus % Anteile. D.h: Person B hat von Firma A XX.XXX Euro bekommen, davon stehen mir XX.XXXX Euro zu laut Vertrag. Die Summe ist nicht variabel sondern festgesetzt. 5.) Können Sie dies definieren? 6.) Noch nicht da ich über einige Sachen erst kürzlich gewahr geworden bin .. Jetzt möchte ich ihn untersagen, Sache ist aber dass da noch eine Firma dran hängt die von Person B dass Verkaufsrecht bekommen hat.. 7.) Ich habe ihn schon mehrere Aufforderungen geschickt mit Fristen allerdings per Email, er nahm aber bezug darauf und versprach sich drum zu kümmern. Ist dies rechtlich relevant oder muss es immer postial sein? 8.) Ok

Wenn Person B von Firma A Geld bekommen hat für das Produkt, hatte er doch eigentlich die Pflicht mein Anteil zu übergeben. Dies hat er nicht getan, ist dass nicht der Tatbestand der Unterschlagung?

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@BekirC

das ist doch keine Unterschlagung! Er ist in Verzug mit der Zahlung! Also setze ihm eine Frist und wenn er nicht zahlt, gibt es weitere Mittel.

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@freelance

Person B sagt aber er habe das Geld erhalten und es ausgegeben .. Sorry was ist denn daran keine Unterschlagung?

Er wusste doch dass dieses Geld nicht ihm gehört komplett .. Der Vertrag besagt dass ich von den Geld was Firma A zahlt (der Betrag stand vorher fest) XX% bekommen soll was wiederrum XX.XXX Euro gewesen wären .. D.h Person B hat mir doch zugesichert dass ich von DIESEM Geld Anteile bekomme .. Wenn er dies für sich selber ausgibt ist dies doch rechtlich nicht legitim einzustufen mit den Worten "Er ist nur im Verzug" .. Das Geld hatte er nachweislich (Firma A hat dies bestätigt und Beweise vorgelegt), wenn mein Anteil von Person B ausgegeben wurde und er jetzt blanko ist heißt es doch nicht er ist im Verzug.

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@BekirC

@BekirC

zu 5. B müßte Abrechnung erteilen. also " es wurden X CD/DVD hergestellt und davon Y vertrieben. Deshlab sind ......,- des vereinbarten Honorars fällig, wurde heute überwiesen. So oder vergleichbar.

Oder wenn eine feste Summe vereinbart wurde, war die in einer Summe, oder in Raten?

zu 6. war im Vertrag vereinbart, dass er das Recht weitergeben darf? Wenn nein ist das der Grund zur ausserordentlichen Kündigung.

zu 7. Ist ja schön, dass er sich kümmern will. email, oder Brief egal. "zahlen sie bis zum 28. 02. sonst Anwalt."

Unterschlagung ist es nur, wenn Du ihm etwas übergeben hast, was er in bestimmter Form verwenden sollte udn es nicht gmacht hat. Oder wenn er Geld bekam, was er an Dich hätte zahlen sollen udn es für sich verwendet hat.

Aber dazu muss man seinen Vertrag kennen.

Es müßte im Vertrag stehen: Einnahmen sind jweils bis zum ..... zu 50 % an A weiterzureichen.

Dann wäre es wohl Unterschlagung.

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@wfwbinder

Feste Summe, nicht in Raten.

Vertraglich wurd geregelt dass Sublizensierungen meine Einwilligung bedürfen, hab dieser aber nie zugestimmt von daher denke ich war dies schon ein Vertragsbruch.

Zu Unterschlagung: So ist es ja, er bekam Geld was er an mich hätte zahlen müssen, er hat das Geld aber selber verwendet um eigene Rechnungen oder Unternehmungen zu finanzieren .. Tatsache ist laut seiner Aussage er hatte das Geld aber es ist weg, er hat es nicht mehr ..

Vertraglich vereinbart war dass er innerhalb 14 Tage nach Geldeingang zahlen hätte müssen.

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@BekirC

Entschuldige, aber etwas widerspricht sich in Deinen Aussagen.

Auf der einen Seite schreibst DU

Feste Summe, nicht in Raten.

dann:

So ist es ja, er bekam Geld was er an mich hätte zahlen müssen.....

Wenn es eine feste Summe war, dann gab es einen Fälligkeitstermin. Vermutlich Mahnungen von Dir.

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte er denn noch Einnahmen aufteilen und an Dich weiterleiten?

Auf jeden Fall war es ein Vertragsbruch ohne Deine Zustimmung Unterlizenzen zu vergeben.

Damit bist Du berechtigt den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und Schadenersatz zu fordern.

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