Untervermietung von gewerbefläche ohne Gewinn?

3 Antworten

Leider hilft Google nur bedingt weiter,

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Es fehlt hier eine Einnahmenüberschusserzielungsabsicht (§ 2 EStG) - damit ist die Vermietung nicht einkommensteuerverstrickt.

Umsatzsteuerlich greift die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Bu a) UStG, so dass die Vermietung auch hier keine Folgen nach sich zieht.

1:1 vermieten - Geld einstecken - erledigt.

Hallo!

Ich würde mir da nicht allzu viele Gedanken machen. Schildere den Sachverhalt gegenüber dem Finanzamt so, wie Du ihn hier geschildert hast. Die Kollegen können das dann zur Akte nehmen bzw im System hinterlegen und die Sache hat sich erledigt.

Auch deine Freundin sollte die Kosten ohne Probleme als Betriebsausgaben in ihrem Gewerbe geltend machen können.

Schöne Grüße!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sei doch erst einmal froh, denn Du hast einen Wohnungsmietvertrag und hier kann man keine Ergänzung in Form eines Gewerbemietvertrages vornehmen. Wie er das mit der höheren Grundsteuer für ein Gewerbe macht interessiert Dich dann nicht, ebensowenig die Sonderregeln für Gewerbemietverträge.

Erst einmal vielen Dank, tatsächlich habe ich nur ein Wohnungsmietvertrag (Haus + ein Teil des Schuppens) welcher jetzt durch eine Ergänzung des zweiten Teil des Schuppens ergänzt wurde. Hier wird aber nicht von einem Gewerbe gesprochen, sondern von einem Schuppen welcher umgebaut und genehmigt wurde für den gewerblichen zweck. Ich Stelle mir aber jetzt die Frage ob ich einen Gewerbemietvertrag machen muss, mit meiner Lebensgefährtin? Hintergrund ist, das die Ergänzung des Schuppens zwar somit auf den Mietvertrag läuft, und das man diesen Schuppen gewerblich nutzen kann, aber nicht muss?!

Wie würdet ihr hier Verfahren?

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@Apollo1234

Den normalen Mietvertrag lassen und mit der Lebensgefährtin auch keinen Gewerbemietvertrag abschließen. Sie einfach die Kosten tragen lassen für ihre gewerbliche Nutzung. Anhand der Kontoauszüge und Zahlungen kann sie ja die Ausgaben für ihr Gewerbe gegenüber dem Finanzamt geltend machen und auch in Ihre Bilanzen aufnehmen.

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