Unterschlagung von Schmuck?
Freundin unteschlägt geliehenen Schmuck. Anzeige bei der Polizei. Daraufhin Beschluß von Staatsanwalt "Rückgabe des Schmuckes". Teilweise erfolgt, unter Aufsicht eines Schlichters. Mehrheit des Schmuckes einbehalten, was nun?
1 Antwort
Was sagt, bzw. schreibt denn der bei der Rückgabe anwesende Schlichter zu dem Sachverhalt?
Ist schriftlich festgehalten, dass Du weiterhin Ansprüche hast?
Wenn ja, dann wieder zur Staatsanwaltschaft und die Wiederaufnahme des Unterschlagungsverfahrens in die Wege leiten.