Unterschied zwischen einem Leasingvertrag und einem Mietvertrag?
Hallo,
nehmen wir an das ein Leasinggeber (LG) über das wirtschaftliche Eigentum an einem Leasinggegenstand (abnutzbares Anlagevermögen) z. B. eine Maschine (MA) verfügt. Nach der vereinbarten Leasingdauer veräußert er die MA an einen Dritten.
Was sind für diesen beschriebenen Leasingvertrag (über eine Maschine) die steuerlich zu beachtenden Unterschiede zu einem Mietvertrag?
1 Antwort

Es fängt schon damit an, dass Du den LG als "wirtschaftlichen Eigentümer" bezeichnest. Der Leasinggeber ist regelmäßig der Eigentümer.
Bei einem Mietverhältnis ist die Sache eindeutig. Der Eigentümer verleiht eine Sache auf Zeit. Der Mieter zahlt die Miete. fertig.
Bei den Leasingverträgen gibt es so viele Variationen, dass man keine eindeutige Aussage treffen kann.
Wenn der Leasingvertrag dem "Leasingerlass" entspricht, ist zumindest die steuerliche Anerkennung gewährleistet.
Viel entscheidender als der Unterschied zwischen Leasingvertrag und Mietvertrag ist der Unterschied zwischen Leasingvertrag und Finanzierungsvertrag. Ein großer Teil der sogenannten Leasingverträge sind nämlich verkappte Finanzierungsverträge. Das sind praktisch alle Privatleasingverträge.

"Leasingerlass"
10 Jahre vor deiner Geburt wurden sie erlassen und bilden seitdem einen wesentlichen Grundpfeiler bei der Beurteilung der Verhältnisse nach § 39 AO.
Sie bestimmen, nach welchen Kriterien man entscheidet, wem das Leasinggut zuzurechnen ist. Es gibt vier davon.
Such dir den richtigen raus und prüf den richtig durch.
Was meinst du mit Leasingerlass?