Unternehmer Steuer-Reihenfolge?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Du hast einen Umsatz von 2.000 Euro (vermutlich brutto), dann stehen davon 319,33 Euro dem Finanzamt zu. Verbleiben also 1.680,67 Euro für Dich.

Die Produktionskosten sind 800 Euro brutto; vom FA erhältst Du als Vorsteuer vermutlich 127,73 Euro zurück. Deine wirtschaftliche Belastung liegt also bei 672,27 Euro.

Der Rohgewinn (?) (ich hab bei Rohgewinn I, II und Reingewinn nie aufgepasst), liegt also bei 1.008,40.

Warum die Werbekosten nicht abzugsfähig sein sollten, erschließt sich mir nicht.

Aber sollten wirklich keine weiteren Kosten mehr da sein, dann würde die 1.008,40 dann als Gewinn der Einkommensteuer unterliegen.

Rechnet man mit einem Schnitt von 30%, dann gehen noch 302,50 Euro runter. Es verbleiben Dir also 705,88 Euro.

Also die Werbekosten sind von Facebook deswegen Reverse Charge Verfahren. Diese mindern aber trotzdem den Gewinn, weil es ja Betriebsausgaben sind oder? Mit nicht absetzbar meinte ich, dass ich keine Vorsteuer ziehen kann weil die Rechnungen immer netto ausgewiesen werden

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@Palesch1

Richtig, auch Kosten mit Reverse Charge sind Betriebsausgaben,

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Leider ist Dein Sachverhalt von vorne bis hinten unlogisch.

Angenommen ich habe einen reinen Brutto Gewinn von 400€ am Tag mit einem Umsatz von 2000€ und Produktkosten von 800€ brutto (Rest sind Werbekosten die aber nicht absetzbar sind also in der Rechnung jetzt irrelevant).

Wie willst Du mit 2.000,- Euro Erlösen und 800,- Euro Produktkosten, sowie 800,- Euro angeblich nicht abziehbare Kosten, auf 400,- Euro Gewinn kommen?

Natürlich wird die Umsatzsteuerzahllast erst abgezogen, denn das ist eine Betriebsausgabe und mindert den Gewinn.

Dann wird die Gewerbesteuer berechnet und abgezogen, wenn sie denn anfällt (erst ab 24.500,- Euro Gewinn).

Am Schluss die Einkommensteuer, weil dort auch nicht betriebliche Einflüsse vorliegen (andere Einkünfte, Vorsorgeaufwendungen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Außerdem komme ich bei einem Umsatz von 2.000 zwar auf Umsatzsteuern von 320, aber an der Stelle schon mal auf einen Gewinn von 2.320.

Isoliert betrachtet.

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@wfwbinder

Das kann möglich sein. Aber dann ist der Umsatz 1.680.

Hach, man weiß es nicht. Ich vermute eher, der Fragesteller hat locker mal 16% aus den 2.000 abgezogen.

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Vielen Dank erstmal für die Antwort. Der Brutto Umsatz beträgt 2000€, sowie die Brutto Produktionskosten 800€. Die Werbekosten sind ebenfalls 800€, diese werden jedoch als Reverse Charge berechnet also ich zahle die Umsatzsteuer aber ziehe gleichzeitig die Vorsteuer. Laut meinen Erkenntnissen ist das immer eine Nullnummer.

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@Palesch1
Laut meinen Erkenntnissen ist das immer eine Nullnummer.

Umsatzsteuerlich richtig, aber so wie Du es geschrieben hast:

Rest sind Werbekosten die aber nicht absetzbar sind also in der Rechnung jetzt irrelevant

Das lies den Schluss zu, dass es für den Gesamtbereich gemeint war. Was Du auch daran sehen kannst das auch andere Antworter verwundert waren, warum das nicht abzugsfähig sein solle.

Wenn Du solche Rechnungen aufstellst, musst Du ganz klar zwischen der umsatzsteuerlichen Behandlung und die Betriebsausgabenabzug für die Einkommen- und Gewerbesteuer trennen.

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Du musst Brutto und Netto sofort trennen. Also 2.000 Einnahme sofort trennen in 1.680 Nettoeinnahme und 320 USt. Ebenso 800 Ausgabe sind 680 netto plus 120 USt.

Rohgewinn sind dann 1680 minus 680, also 1.000. Die Einkommensteuer wird dann nach Abschluss des Kalenderjahres ermittelt, wo dann Deine indirekten Werbekosten den Gewinn mindern, dann werden noch KV-Kosten etc. abgezogen und erst dann wird die Einkommensteuer auf das "zu versteuernde Einkommen" festgesetzt.

Wieso meinst Du, dass die hohen "Werbekosten" nicht absetzbar wären?

Sind Facebook Werbekosten also Reverse Charge. Diese mindern laut meinem Wissen zwar die Einnahmen jedoch kann man da keine Vorsteuer ziehen

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@Palesch1

Zumindest sind die 800 dann eine Nettoausgabe, sodass ich nun auch auf einen Rohgewinn von 200 komme.

Die 152,-€ Umsatzsteuer, die Du dazu abführst, ziehst Du als Vorsteuer, dadurch neutralisiert es sich.

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