Untermieter Hartz 4?

1 Antwort

Als Untermieter hat ein Leistungsbezieher Anspruch auf den vollen Regelsatz, soweit er/sie nicht mit dem Hauptmieter in einer länger als einem Jahr andauernden Beziehung lebt..... bzw. nicht beide gemeinsame Kinder haben.

Ne das trifft nicht auf mich zu wohne bei meiner Schwester sie ist verheiratet und hat Kinder und Arbeitet zahlt somit Miete von eigener Tasche

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