Unterliegen Geldanlagen bei Versicherungen auch dem Einlagensicherungsfonds?

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(Kapital-)Lebensversicherungen unterliegen nicht dem Einlagensicherungsfonds der Banken, sondern sind durch die Protektor Lebensversicherungs-AG abgesichert. Sollte eine Versicherung pleite gehen, tritt diese zumindest für die garantierten Leistungen ein.

Wer die Eigenkapitalquoten von Banken mit denen von guten Versicherungen besser noch Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit vergleicht, wird auf einen Blick erkennen, wo sein Geld besser aufgehoben ist. Wer noch die §13 und 15 der Banken-Einlagensicherung anschaut erstrecht. Gerät eine einzelne Bank in Schieflage und ziehen die Kunden darauf hin ihre Einlagen ab, wird diese Sicherung bei EK-Quoten von 5-8% schnell zur Makulatur.