Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen, obwohl der Ex-Partner Aussage verweigert?
Hallo zusammen,
im Jahr 2018 zahlte ich Unterhalt an meine damalige Lebenspartnerin. Wir waren nicht verheiratet haben allerdings ein gemeinsames Kind. In der Steuererklärung für das Jahr 2018 gab ich die geleisteten Unterhaltszahlungen von ca 6500€ in der Anlage Unterhalt an. Mir fehlte allerdings die Auskunft zu ihren Einkünften, welche sie mir verweigerte. Die Steuererklärung von ihr lag dem Finanzamt allerdings vor aus dem Jahr 2018 auf welchen ich verwies da ich keine Auskunft erhielt.
Nach Erhalt des Steuerbescheids rechnete mir das Finanzamt die geleisteten Zahlungen mit ca der hälfte als außergewöhnliche Belastungen an. Damit bin ich jetzt aber nicht zufrieden. Und ja. Viele werden jetzt wohl noch denken ich darf froh sein das das Finanzamt so kulant war mir es überhaupt als außergewöhnliche Belastung anzurechnen. Aber, immerhin handelt es sich hier nicht um Klimpergeld sondern schon eine ganze Menge.
Was habe ich nun noch für Möglichkeiten? Kann ich den Differenzbetrag zu den geleisteten Zahlungen bei der Ex Lebensgefährtin noch einklagen?
2 Antworten
Ich habe bislang gedacht, dass die Unterhaltszahlungen an Ex-Partner nur unter Eheleuten möglich ist. Aber gut, so lernt man dazu.
Soviel ich weiß, kann du die Unterhaltsleistungen an die Ex-Partnerin nur ansetzen, wenn diese die Zahlungen als Einkommen versteuert und du ihr die Steuern erstattest. Das macht nur Sinn, wenn dein Einkommen und deine Steuerprogression entsprechend höher ausfällt.
Zwingen kann sie dazu allerdings niemand.
Ja das weiß ich bzw. den stuerlichen Nachteil muss ich ihr wiederrum ausgleichen. Die Frage ist ob es einen zivilrechlichen Weg gibt zu dem beschriebenen Vorfall. Anlage Unterhalt ist ja nun raus
Nein, hier bist du im falschen Zug. Es geht nicht um Unterhaltszahlungen nach § 10 (1a) Nr. 1, sondern um Unterhaltszahlungen nach § 33a (1).
Es geht hier um Unterhaltszahlungen nach § 33a (1) EStG. Die waren abzugsfähig, als es noch nicht die "damalige" Lebensgefährtin war, wenn die übrigen Voraussetzungen vorlagen, siehe BMF-Schreiben von (müsste ich jetzt raussuchen).
Jetzt sind sie gar nicht mehr ansetzbar, oder gibt es eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung für den Unterhalt?
Anders gefragt: Woraus resultiert denn die Unterhaltszahlung?
Verstehe ich nicht.
Im Sachverhalt steht
rechnete mir das Finanzamt die geleisteten Zahlungen mit ca der hälfte als außergewöhnliche Belastungen an.
Und das zweite ist, wieso bist du der Ex-Lebensgefährtin gegenüber unterhaltspflichtig "aufgrund des gemeinsamen Kindes"?
Das verstehe ich erst recht nicht.
Aufgrund des gemeinsamen Kindes. Sie sind ja auch vom Finazamt anerkannt. Allerdings als Sonderausgaben