Unterhaltszahlung nach Gehaltserhöhung?
Guten Tag,
mal angenommen Herr Mustermann ist seit 2006 geschieden,hat zwei Kinder (9 und 12) und hat als Angestellter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1900€.Seine damals angetraute kümmert sich um die Kinder und arbeitet auf Midi-Job-Basis (450€). Herr Mustermann zahlt knapp 900€ Unterhalt für die Kinder und der Ex. Soweit so gut... Herr Mustermann ist fleißig und engagiert. Dies möchte sein Arbeitgeber honorieren und verdoppelte sein Gehalt. Herr Mustermann ist erfreut und bekümmernd zugleich. Die Mutter der beiden Kinder klingelt an der Tür,lächelt und stellt neue Forderungen. Herr Mustermann blättert in der Düsseldorfer-Tabelle und zahlt den neuen Unterhalt für seine Kinder. Nun zur eigentlichen Frage: Wie verhält es sich jetzt mit der Berechnung des Ehegattenunterhaltes? Welchen Anspruch hat die Ex-Frau? Gilt zur Berechnung das Einkommen während der Ehe mit den normalen Lohnsteigerungen oder hat sie tatsächlich einen Anspruch auf höhere Leistungen?
Vielen Dank für Eure Hilfe Kevin
2 Antworten

Wenn sich die Gehaltserhöhung aus einer Prozess ergibt, der bereits während der Ehe angefangen hat, hat der Ehepartner durchaus Anspruch auf einen Anteil. Wenn das aber nicht der Fall ist, hat die Ex-Frau keinen Anspruch.

Der Kinderunterhalt wird sich klar erhöhen, der berechnet sich nach dem aktuellen Einkommen. Der Ehegattenunterhalt (wenn der nach dem neuen schlecheren Recht für die Ex-Frauen) überhaupt noch zu zahlen ist (und wenn dann eigentlich nur vorübergehend) müßte sich meiner Meinung nach, nach dem Einkommen aus der geführten Ehe bestimmen. Spätere Lohnsteigerungen dürften der Ex-Frau nicht mehr zugute kommen.