Unterhaltsvorschuss trotz Beziehung?
Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben ein Kind zusammen wohnen jedoch nicht im selben Haushalt. Bis jetzt lief der Unterhalt über den Unterhaltsvorschuss. Wir sind wieder zwei Monate zusammen gewesen und jetzt sagt das Jugendamt dass mein Sohn in der Zeit kein Recht auf Unterhalt gehabt hätte. Der Kindesvater hat in der Zeit kein Geld für seinen Sohn ausgegeben da ich den Unterhalt bezogen habe und alles nötig davon gekauft habe. Wir haben uns in der Woche immer so 1-4 mal gesehen, natürlich immer unterschiedlich. Jetzt will das Jugendamt das ich ihnen 214€ zurückzahle obwohl wir nicht nicht zusammen in einer Wohnung leben. Mittlerweile sind wir nicht mehr zusammen. Ich hab viel im Internet nachgelesen aber leider habe ich nie eine richtige Antwort bekommen. Danke schon mal im Voraus :)
2 Antworten
Wenn Ihr Euch gemeinschaftlich um die Betreuung Eures Kindes kümmert, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss - auch nicht, wenn Ihr getrennte Wohnungen habt.
Solange ihr zusammen seit, müsst ihr eure Gelder gegenseitig selber Planen und euch gegenseitig Finanziell unterstützen, auch wenn ihr nicht zusammen wohnt.
Wenn ihr nachweislich getrennt seid, Keine Übernachtung beim anderen, kein Sex... Dann steht dir für das Kind Unterhalt zu.
Ich selbst bin in einer Beziehung mit dem Vater meines Kindes und ich hatte damals ein Anrecht auf Unterhaltsvorschuss, da wir getrennt gelebt haben und mein Freund damals kein Geld verdient hat.
Die schieben das gern von Amt zu Amt, lass dich nicht zum Narren halten 😉 und such dir einen Fachmann, der Ahnung davon hat ggf einen Anwalt für Familienrecht.
Bei mir haben sich damals das Jugendamt und das Jobcenter in die Haare gekriegt, weil keiner zahlen wollte, schlussendlich hat sich rausgestellt, dass das Jugendamt zahlen musste.