Unterhaltsvorschuss bei kurzzeitiger Abwesenheit der Mutter?

1 Antwort

Der Unterhalt ist für das Kind und nicht für die Mutter, daher ja.

Der Grund für den Unterhaltsvorschuss ist der, dass der Vater offensichtlich seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt. Daran ändert sich doch nichts.

Außerdem: auch ohne Mutter fallen Kosten an (anteilige Miete, Wasser, Strom, Heizung, Telefon, Bekleidung, Nahrung, ...)

Das Jugendamt ist jedoch anderer Meinung, bei Abwesenheit der Mutter und Betreuung des Kindes durch die Großeltern, würde kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen

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Das Jugendamt müsste euch doch hier auch beraten und vor allem die Interessen des Kindes berücksichtigen. Einfach den Unterhaltsvorschuss einstellen ist sicherlich nicht im Interesse des Kindes.

Ich kenne natürlich nicht alle Fakten, dafür ist die Fragestellung vielleicht auch zu einfach.

Muss der Unterhaltsvorschuss evtl. an die Großmutter umgeleitet werden?

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