Unterhaltspflicht Dritte Ausbildung?

1 Antwort

Auch wenn hier ein Studium auf 2 vorangegangene Ausbildungen aufbaut, so wird er für eine Drittausbildung keinen Anspruch mehr auf elterlichen Unterhalt haben.

Allerdings besteht u.U. Anspruch auf ( Aufstiegs-)Bafög.

Stelle hierüber einmal eine Kurzanfrage:

https://www.bafög.de/bafoeg/de/services/kontakt/kontakt_node.html

Soweit auch das nicht möglich ist, kann er, wenn er 80 % seines Bedarfs ( nach den Richtlinien von SGB II selbst erwirtschaftet ) Wohngeld beanspruchen. Das wären dann 80 % des geltenden Regelsatzes 502 Euro + 80 % der Mietkosten, die er selbst verdienen müsste.

Auch besteht bhis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erneut Anspruch auf Kindergeld.

Zumindest kann er bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über einen Elternteil familienversichert werden, soweit diese gesetzlich krankenversichert sind.