Unterhaltspflicht Dritte Ausbildung?
Mein Freund hat 2 abgeschlossene Berufsausbildungen. Informationstechnischer Assistent und Fachinformatiker für Systemintegration und strebt nun das Informatikstudium an (dafür muss er weit weg ziehen und braucht ne eigene Bude). Da alles auf einander aufbaut müssten seine Eltern ja theoretisch noch Unterhaltspflichtig sein aber da es nicht die zweit sondern drittausbildung ist bin ich mir da nicht mehr so sicher auch der Fakt dass seine Eltern nicht damit Rechnen können dass er das Studium macht spielt doch eine Rolle oder?
Er ist 22 Jahre alt.
Sind seine Eltern noch Unterhaltspflichtig und falls ja, wie viel steht Ihm später als allein (bzw mit mir) Lebender zu?
1 Antwort
Auch wenn hier ein Studium auf 2 vorangegangene Ausbildungen aufbaut, so wird er für eine Drittausbildung keinen Anspruch mehr auf elterlichen Unterhalt haben.
Allerdings besteht u.U. Anspruch auf ( Aufstiegs-)Bafög.
Stelle hierüber einmal eine Kurzanfrage:
https://www.bafög.de/bafoeg/de/services/kontakt/kontakt_node.html
Soweit auch das nicht möglich ist, kann er, wenn er 80 % seines Bedarfs ( nach den Richtlinien von SGB II selbst erwirtschaftet ) Wohngeld beanspruchen. Das wären dann 80 % des geltenden Regelsatzes 502 Euro + 80 % der Mietkosten, die er selbst verdienen müsste.
Auch besteht bhis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erneut Anspruch auf Kindergeld.
Zumindest kann er bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über einen Elternteil familienversichert werden, soweit diese gesetzlich krankenversichert sind.