Unterhaltsanspruch per gerichtlichem Mahnbescheid geltend zu machen?

1 Antwort

Theoretsich schon, aber unpraktisch. Denn im Gerichtlichen Mahnverfahren macht man eine Forderung geltend und nciht eine wiederkehrende Leistung. Man müßte als jedes mal wenn etwas aufgeaufen ist, einen neuen Mahnbescheid schicken.

praktischer ist die normale Klage, wo dann ein Urteil herauskommt, mit dem man monatlich kassieren kann.