Unterhalt für Mutter steuerlich absetzbar

1 Antwort

Unterstützung für die Eltern sind normalerweise aussergewöhnliche Belastungen nach § 33 a EStG.

Da dort aber das Einkommen der unterstützten angerechnet wird, bin ich der Ansicht, das man in diesen Fall die Zahlungen für das Pflegeheim nach 33 EStG ansetzen sollte, wo es dann aber die zumutbare Belastung gibt.

Um eine klare Aussage machen zu können, müße man die Zahlen kennen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986