Unterhalt?

3 Antworten

Die Unterhaltszahlung wird nur dann fällig, wenn er nach der Düsseldorfer Tabelle nicht ausreichend Einkommen hat. Das ist hier aber offensichtlich nicht der Fall und daher ist seine Forderung gegenstandslos.

Wiederholungsfragen sind hier nicht erwünscht!

Außerdem wurde diese Frage bereits ausreichend in der ersten Frage von dir richtig beantwortet.

Diese Frage hast Du neulich schon gestellt. Es ist nicht sinnvoll, sie einfach nochmal einzustellen.

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