Unkooperatives Verhalten bei einem Vorstellungsgespräch

3 Antworten

Es ist schon bezeichnend, wie die Kommentatoren hier von einem Arbeitslosen fordern zu kriechen. Wenn ich von einem Produkt nicht überzeugt bin, wird es mir schwer fallen, es zu verkaufen. Außer, ich in Finanzberater bei einer Bank. Wieso spricht hier niemand den Verstoß der Arge gegen das Verbot der Nummernweitergabe an? Ist das Angebot überhaupt legal, oder so eine Kaltaquise-Geschichte? Gibt es die Firma überhaupt, oder ist das nur ein Fake, um Bezieher von Leistungen rauszudrücken? Viele Fragen. Widerspruch, auf jeden Fall, notfalls Sozialgericht.

Oh weh Dickerle, ich fürchte da hast Du Dir Ärger eingehandelt. Eine Krankmeldung besagt, daß Du arbeitsunfähig bist, aber eine Bewerbung dürfte schon zu machen sein, wenn Du Hilfe Dir holen kannst - um so mehr. Daß Du dann ggü. dem Arbeitgeber Deine "geringe" Meinung von ihm kundtust, hat natürlich zur Folge, daß er Dich nicht einstellen will - damit hast Du dir selber die Chance auf Arbeitsaufnahme genommen, und die Arge ist suaer und wird Dir wohl Dein AlgII kürzen.

Dass eine temporäre AU vorliegt sollte Dich auch nicht daran hindern, Dich weiter zu bewerben. Irgendwann bist Du ja wieder gesund und dann will Dich die ARGE schnellstmöglich von der Liste streichen können.

Ansonsten kann ich leider nur sagen: bei Deinem Verhalten selbst schuld, willst Du überhaupt Arbeit??