Unklarheit bei Umsatzsteuer auf Fahrtkosten?

3 Antworten

Der Denkfehler liegt an anderer Stelle, siehe meinen Kommentar zur Antwort von wfwbinder.

Der Vertrag besagt doch ganz sicher Folgendes aus:

"Moderiere, sprich und redigiere - und dafür bekommst du Geld."

Alles, was du im Rahmen dieser Tätigkeit erhältst, ist daher nichts weiter als Honorar, welches eine 7%igen Umsatzsteuer unterliegt.

Das Herumreisen ist keine Nebenleistung, sondern ganz normaler betrieblicher Aufwand - so wie auch das häudliche Arbeitszimmer, Stromkosten dafür oder Briefmarken. Es spielt keine Rolle, ob du diese Aufwandspositionen gesondert in der Rechnung aufführst oder nicht.

Der Bäcker verkauft sein Brötchen ja auch für 20 Cent, darin sind seine anteiligen Aufwendungen von Mehlbeschaffung über Brötchenbackerei bis hin zur Präsentation in der Auslage enthalten, also auch die Fahrt zur Mühle. Trotzdem steht es nicht auf dem Kassenbon.

mach ich nicht Miese

Mit Umsatzsteuer kann man schon deshalb keine "Miese" machen, weil die Position neutral ist. Bei dir bleiben nur die Nettobeträge hängen.

Bei mir bleiben die Nettobeträge hängen, aber wenn ich 19 Prozent MwSt. aufs Bahnticket gezahlt habe und nur 7 berechne, was ist mit den anderen 12 Prozent?

Habe das Gefühl, man kann doch ne Menge falsch machen...

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@Sprecherin35

Verstehe die Sorgen nicht.

Ich gebe der Bahn 119 Euro und kriege vom Finanzamt 19 Euro zurück. Jetzt habe ich minus 100 Euro.

Jetzt berechne ich 107 Euro und zahle an das Finanzamt 7 Euro. Jetzt habe ich wieder Null.

Zusammengefasst:

Ich zahle der Bahn 119 Euro. Ich bekomme vom Auftraggeber 107 Euro und vom Finanzamt 12 Euro. --> Null.

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Der Auftraggeber zahlt meine Bahnfahrten.

Aber nochmal zu meiner "Unklarheit"...mach ich nicht Miese, wenn ich die 19 Prozent Mehrwertsteuer gezahlt habe aufs Ticket, aber nur 7 Prozent draufschlagen darf? Irgendwie doch unfair.

Du zahlst für eine Fahrkarte (Beispiel um es besser rechnen zu können) 119,- Euro.

Die 19 Euro ziehst Du als Vorsteuer ab, es belasten Dich 100,- Euro.

Die schlägst Du auf Deine Netto Rechnung auf und berechnest 7 % also ist der Fahrkostenanteil 107,- Euro von denen Du 7 Euro als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.

Die 100,- Euro Fahrtkosten sind kompensiert.

Tipp, mache es wie ich, wenn ich mal Reisekosten abrechne, rechne ich immer die "Tariflichen Bahnkosten" ab. Ich habe eine Bahncard 25 und mache auf Dauer immer Gewinn (OK, ich habe bei der Bahncard schon den Altersrabatt).

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Ah, lese die Anmerkung gerade erst...GUT! Das ist verständlich. Dann mach ich so, wie es auch vom zuständigen Mitarbeiter vorgeschlagen. Auf Hauptleistung (Moderation) plus Netto-Fahrkartenpreis 7 Prozent draufschlagen!

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Warum stellst Du überhaupt die Fahrkosten 1:1 in Rechnung?

Davon abgesehen gibt es den schönen Spruch,

"die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung"

Also unterliegt Deine Gesamtrechnung den 7 % Umsatzsteuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt hier keine Nebenleistung. Ich nehme Wetten entgegen, dass der Vertrag folgende zu erbringende Leistungen beinhaltet:

Moderation, Sprechen und Redigieren.

Ich wette, dass das Herumfahren nicht als Leistung angeboten und gefordert wird, sondern dass es sich schlicht und ergreifend um eigene Betriebsausgaben handelt wie auch der Strom für den Rechner, die Löhne für die Mitarbeiter usw.

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@EnnoWarMal

Das ist gut möglich, aber ich kenne auch Verträge wo entweder drin steht (ideal) die Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet, oder die Reisekosten sind mit den Selbstkosten zu berechnen. Aber auch dann ist es meist das einfachste einfach die Kilometer abzurechnen. Gegenüber der Bahn besser.

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@wfwbinder

Das kann da gern drinstehen, ändert aber an der fachlichen Beurteilung nichts.

Anders wäre es nur, wenn der Auftraggeber mit dem Transportunternehmen einen Vertrag abschließt "Bitte fahre die von mir beauftragte Moderatorin, Sprecherin und Redakteurin von hier nach da." Dann würde der Auftraggeber das Ticket kaufen. Und wenn die Fragestellerin das für den Auftraggeber erledigen und handelt als Erfüllungsgehilfe.

Und dann darf das natürlich nicht in der Rechnung der Fragestellerin erscheinen, schon gar nicht mit Umsatzsteuerausweis.

Doe Formel "Reisekosten werden gegen Nachweis erstattet" ist am Ende nichts anderes als ein Betrug am Auftragnehmer, denn sie bedeutet: Einen Teil deiner Aufwendungen bezahlen wir 1:1. Das ist, als wenn ein Händler eine Ware für 100 Euro einkauft und für 100 Euro verkauft.

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