Unfallschaden wurde ohne Kostenübernahmeerklärung repariert?
Guten Tag,
Ich hatte ein parkendes Auto mit meinem gestreift - alleinige Verursacherin bin also ich. Wir wollten den Schaden gerne ohne Versicherung klären. Ich hatte den Halter also darum gebeten, dass ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt erstellt wird. Diesen habe ich von ihm aber nie bekommen. Von daher liegt natürlich keine schriftliche Kostenübernahmeerklärung meinerseits vor.
Jetzt habe ich von ihm eine Nachricht bekommen, dass er den Schaden hat beseitigen lassen und dass ich dafür die Kosten - ohne dass ich bisher eine Rechnung gesehen habe - dafür begleichen soll. Weiß jemand wie dazu die Rechtslage ist? Ich hätte die Kosten bei einer Werkstattreparatur als Verursacher natürlich übernommen aber da mir weder ein belastbarer Kostenvoranschlag noch eine Rechnung vorliegen würde ich gerne wissen, welche Optionen ich habe. Hintergrund ist dass der Halter die Kosten bei einer Werkstatt vorher ohne dass mir schriftlich etwas vorlag auf 800+ Euro beziffert hat, sein Bekannter würde es aber für 450 Euro machen - das sind fast 50% weniger und da mache ich mir schon Gedanken.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen - von daher schon einmal danke für jede Antwort :)
4 Antworten

Weiß jemand wie dazu die Rechtslage ist?
Die Rechtslage ist eindeutig - Du hättest ( als Obliegenheitspflicht eines Versicherungsnehmers ) den schaden gegenüber Deiner Versicherung anzeigen müssen.
Dein Unfallkontrahent allerdings auch - denn einfach von Dir Schadenersatz fordern geht nicht.
Desweiteren - ohne Vorlage einer Rechnung - oder offiziellem Kostenvoranschlag ener Werkstatt, gibt es keinen Schadenersatz.
Informiere jetzt also sofort die Versicherung, über den Geschehensablauf - Planung den Schaden ursprünglich selbst zu regeln - und bitte um Zusendung eines Formulars - Schadenbericht.
Lasse den Geschädigten seinen Schaden mit Deiner Versicherung abrechnen - Du kannst dann innerhalb von 6 Monaten nach Abwicklung der Regulierung den Schaden zurückkaufen. Dann kommt es auch nicht zur Hochstufung des SF.
Sprich der Geschädigte kann seine Forderung bei Deiner Versicherung anmelden. Mehr würde ich hier nicht tun.

Ja nicht bezahlen . Gib dem Geschädigten deine Versicherung ( grüne Karte ? ) . Der soll sich an deine Versicherung wenden . Dann würde ich einfach mal abwarten . Mit dem Geschädigten würde ich mich nicht mehr unterhalten . Immer abblocken und an die Vers. verweisen . Den Schaden kannst du dann nachträglich bei der Vers. bezahlen , dann wirst du nicht hochgestuft .

ohne dass ich bisher eine Rechnung gesehen habe - dafür begleichen soll.
Ohne Vorlage einer Rechnung oder eines schriftlichen KVA's einer Werkstatt würde ich gar nichts bezahlen .....
Die geschädigte Person kann sich gerne an Deine Versicherung wenden, die wird folgend entscheiden, welche Kosten hinsichtlich des Schadens zu bezahlen sind - Du kannst nach Abwicklung der Schadenregulierung den Schaden zurückkaufen.

Die Rechtslage:
Ganz einfach, Du schluckst und zahlst das, oder aber der Geschädigte meldet den Unfall Deiner Haftpflichversicherung, die zahlt das dann.
Und Du wirst hochgestuft.
Das ist die "Rechtslage" 😜😁😎

Die Rechtslage:
Und Du wirst hochgestuft.
nicht zwingen ..... soll die Versicherung doch die Schadenregulierung vornehmen .... und dabei unberechtigte Forderungen zurückweisen ..... FS kann den Schaden anschließend - innerhalb vo m.E.n. 6 Monaten zurückkaufen. Dann wird der Vertrag wieder schadenfrei gestellt.