Unfall wer bezahlt?

2 Antworten

Guten Morgen H1R00,

das beantworte ich Dir gerne. Den Schaden am parkenden Auto übernimmt die Haftpflichtversicherung des Rollers, somit des Rollerbesitzers. Dahingehend hast Du nichts zu befürchten und er auch nicht. Zumindest, wenn es sich um einen E-Scooter bzw. einen Roller bis 50 ccm mit Mopedkennzeichen handelt. Denn dort gibt es keine Hochstufung im Schadenfall.

Der Schaden am Roller selbst ist ein anderes Thema. Hier greift vermutlich die Rollerversicherung nicht - es sei denn, der Besitzer hat eine spezielle Versicherung dafür abgeschlossen, die auch eigene Schäden abgedeckt (wie eine Vollkasko). Dies ist jedoch meines Wissens nach in der Branche nicht üblich. Für Roller gibt es normalerweise nur Haftpflicht und Teilkasko.

Es gibt jedoch noch eine kleine Ausweichmöglichkeit: Du könntest das über die Privathaftpflichtversicherung Deiner Eltern als Schaden einreichen (als Schüler gehe ich davon aus, dass Du noch bei Deinen Ellis wohnst?). Da der Roller ausgeliehen wurde von Deinem Kollegen, könnte das darüber klappen - je nachdem, was für eine Privathaftpflichtversicherung das ist. Aus der Ferne ist das natürlich schwer zu beurteilen. Aber das würde ich darüber versuchen an Deiner Stelle. Viel Glück :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kevin1905  18.04.2023, 10:31

Ich wäre zu 99% sicher die Privathaftpflicht lehnt mit Hinweis auf Benzinklausel ab.

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Finanzblogger  18.04.2023, 11:19
@Kevin1905

Könnte auch passieren. Da er noch Schüler ist und noch kein eigenes Fahrzeug hat, gibt es vielleicht eine Chance. Zumal, wenn man der Versicherung schildert, dass keine Möglichkeit einer Vollkasko für den Roller besteht. Und es kommt natürlich darauf an, um welche Art von Roller es sich handelt. Ein E-Scooter wird vielleicht eher einem E-Bike als einem Kraftfahrzeug gleichgestellt.
Es kommt wie immer auf die Details an ;-)

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wer zahlt was ?
  • Fremdschaden --> Haftpflicht des Rollers
  • Eigenschaden --> Vermutlich keine Versicherung, ergo du deinem Kollegen aus eigener Tasche.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO