Unberechtigt erhaltene Umsatzsteuer - dennoch an das Finanzamt abzuführen?

1 Antwort

Wie schon korrekterweise beantwortet: Du schuldest dem Finanzamt fälschlicherweise ausgewiesene VorSt nach §14c UStG. Im Gegenzug darf der Rechnungsempfänger diese USt nicht als Vorsteuer abziehen (Voraussetzung ist, er ist überhaupt zum VorSt-Abzug berechtigt, weil Unternehmer).

Dies bedeutet praktisch. Dein Kunde lässt sich jetzt die VorSt vom Finanzamt vergüten. Im Zuge einer evtl. späteren Betriebsprüfung bei deinem Kunden stellt sich heraus, dass die Rechnung falsch ist und das Finanzamt holt sich (zzgl. Zinsen) die VorSt von ihm wieder. In diesem Moment wird der Kunde auf Dich zu kommen und eine korrigierte Rechnung und die Erstattung der USt fordern. Du berichtigst dann Deine Rechnung, zahlst ihm die USt zurück und holst sie Dir vom Finanzamt wieder. Also viel hin und her für nichts.

Deswegen kann ich eigentlich immer empfehlen die Rechnung gleich zu korrigieren, wenn man den Fehler bemerkt.

Gruß NaFFster