Unbefristeter niederlassungserlaubnis Straftat betrug abschiebungsgefahr?
Guten Tag Community,
bin 33 Lebe seit 31 Jahren in DE habe hoer
meib Ausbildung Abschluss etc. Gemacht arbeite auch seit über 10 Jahren als Angestellter habe 2 Kinder (deutsche Staatsbürger hier geboren) und bin verheiratet meine Frau und ich besitzen eine türkische Staatsbürgerschaft mit unbefristeten Niederlassungserlaubnis, leider bin ich durch finanzielle Schwierigkeiten letztes Jahr in Schwierigkeiten gewesen und habe auch Betrug in 2 Fällen gemacht worauf ich bis mein Lebensende büßen werde und nicht stolz drauf bin…: Ermittlung ist abgeschlossen und habe 240 Tagessätze als Geldstrafe bekommen, die Akte wurde auch an die ausländerbehörde weitergeleitet ich habe keine Vorstrafen gar nichts… kommt da evtl. was Auf mich zu wegen Abschiebung etc… Wie gesagt ich bereue mein Rat habe die Geschädigten auch schon längst bezahlt ( vor dem Ermittlungsverfahren) und zusätzlich auch Entschuldigt und viel mehr zurückgezahlt als ich schuldete… Kann mich hier jmd. aufklären muss ich tatsächlich mit einer Abschiebung rechnen??? Danke
1 Antwort
Nein, da passiert nichts. Dein Status ist ziemlich gesichert in Deutschland.
Und mit den 240 Tagessätzen musst Du auch nicht bis an Dein Lebensende büßen. Sobald die bezahlt sind, ist die Sache erledigt. Deine Schulden solltest Du halt mal regeln. Notfalls mit einer Verbraucherinsolvenz.
Danke dir ich verdiene eigentlich gut letztes Jahr kamen viele Missgeschicke auf mich zu und jetzt gehts mir besser danke
Ja, aber nicht bis ans Lebensende. 3 Jahre sind überschaubar.
soweit ich weiss sind es sogar 5 Jahre mir geht es lediglich nur darum das ich wegen dieser einmalige Sünde nicht abgeschoben werde, weil ich mein Leben hier aufgebaut habe hier Arbeite mit meine Familie Lebe... ich habe heute bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt Ausländerbehörde auch aber die haben selber keine Ahnung....
Naja. Im Führungszeugnis steht die Verurteilung jetzt drei Jahre lang drinnen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a BZRG) (ab dem Datum des ersten Urteils).