Umzugskosten, wann aus beruflichen Grund, verkürzung Arbeitsweg

2 Antworten

Steht vielleicht im Arbeitsvertrag, daß Umzug nötig ist, dann hättest Du ein gutes Argument. Erreichst du den Arbeitsplatz nun wesentlich leichter, ist es auch nicht unbedingt nötig, daß die Zeitersparnis mind. 1 h beträgt. Vielleicht kannst Du nun zu Fuß zur Arbeit, das wäre auch ein Argument. Oder Du fährst nun künftig öffentl. Verkehrsmittel, dann siehts auch gut aus. Man kann also handeln mit dem Finanzamt, nicht gleich aufgeben. Über google findest Du noch mehr Tips zum Thema

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Für den Weg zur Arbeit kann ja nur die einfache Entfernung angesetzt werden, also die Hin-Fahrt. Die Rück-Fahrt hat der Arbeitnehmer ja komplett selbst zu tragen. Der Vorteil wäre in diesem Fall ja19km x 0,30€=5,70€ pro Arbeitstag. Bei über 200 Arbeitstagen kommen da über 1000€ raus. Das ist nicht gering, sodaß die Umzugskosten sich nach einigen Jahren rechnen.