Umzug von AT nach DE in der Schwangerschaft, Auswirkungen auf die Mutterschutz bzw. Karenz (Elterngeld) Zahlung?
Ich (gebürtig aus DE) bin mit meiner Frau (34) seid 3 Jahren verheiratet. Sie kommt gebürtig aus Brasilien und hat nur eine österreichische Aufenthaltsgenehmigung (für 5 Jahre, würde danach in eine Dauerhafte geändert). Wir leben seit 4 Jahren gemeinsam (ich seid 6 Jahren) in Österreich. Jetzt überlegen wir wieder nach Deutschland umzuziehen, da ich dort eventuell einen neuen Job antreten könnte. Meine Frau ist im 4 Monat Schwanger und wird im August unser Kind bekommen. Ab Mitte Juni bis Mitte Oktober ist sie im Mutterschutz (ist in AT 8 Wochen vor und 8 Wochen nachdem Geburtstermin) und wird dann wahrscheinlich für 1,5 Jahre in Karenz (Elternzeit) gehen. Wir würden eventuell im Juni nach DE umziehen (vorausgesetzt, man kann noch in einer DE Klinik einen Geburtstermin erhalten). Jetzt zu meiner Frage: wie würde es sich dann mit dem Mutterschutz Geld und dem anschließenden Elterngeld verhalten? Haben wir auch in DE vollen Anspruch auf das Mutterschutz und Elterngeld, wie errechnet sich dieses und wer zahlt in dieser Situation. Muss ich meine Frau in DE bei mir mitversichern oder geht das ohne. Hätten wir Einkommentechnisch irgendwelche Nachteile?Meine Frau hat bis dato nie in die Deutsche Kasse eingezahlt, da sie wie gesagt nur in Österreich (3 Jahre) gearbeitet hat?
Weitere Frage: Wenn wir innerhalb der Karenz unser zweites Kind bekommen, läuft die Mutterschutz und Elterngeld Zahlung dann genauso weiter wie zuvor? Gibt es sonst noch etwas was wir in unserem Fall beachten müssten?
1 Antwort
Ich wage stark zu bezweifeln, dass sie in Österreich Anspruch auf Elterngeld hat, wenn sie dort nicht mehr lebt.
Und woher sollte dann Anspruch auf prozentuales Elterngeld bestehen, wenn sie nach Deutschlad übersiedelt - da käme dann wenn überhaupt das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro in Betracht.
hat eine österreichischen Aufenthaltsgenehmigung (für 5 Jahre, würde danach in eine Dauerhafte geändert).
desweiteren - seit wann lebt sie in Österreich - ich denke sie sollte zumindest bis zum Ablauf der 5-Jahresfrist in Östrreich bleiben, bevor sie anschließend in keinem EU-Land ein Bleiberecht hat.
Last Euch bitte von einem Fachanwalt beraten.
wir sind Verheiratete und leben in der EU.
Fein - das ändert aber nichts daran, dass sich Deine Frau keine Anwartschaft in Deutschland erarbeitet hat.
Warum wendet Ihr Euch mit einer solch speziellen Frage nich an eine österreichische Karenz(-Eltern)geldstelle? Bzw. fragt in Deutschland an ......
https://www.elterngeld.net/elterngeldstellen.html
E-Mail service@elterngeld.net
Deine Antwort ist nicht hilfreich, wir sind Verheiratete und leben in der EU. Meine Frau hat in Österreich drei Jahre lang Steuern bezahlt und somit ein Anspruch auf Elterngeld. Dies müsste normalerweise in voller Höhe auch in DE ausgezahlt werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, wie das genau ablaufen würde.