Umzug ü25?

2 Antworten

Ich gehe mal von der Vermutung aus, dass Du eine Mietwohnung mit dem damals noch Minderjährigen Sohn bezogen hast und dass dementsprechend Du die Mieterin bist.

Wenn Du dann "einfach ausziehst", schuldest Du selbstverständlich weiterhin die Miete.

Ja ich bin die Mieterin, das stimmt .Nur habe ich zwar auch ein Einkommen bekomme aber auch noch eine Aufstockung vom Jobcenter. Deswegen möchte ich ja mit meinen freund zusammen ziehen um mich dann komplett vom Jobcenter abzumelden ,da ich alleine alles nicht mehr zahlen kann..würde man dann meinen sohn eine Wohnung gewährleisten können?Solange er keinen Job gefunden hat?LG svenja

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@Svenja123

Ich bezog mich auf das "einfach ausziehen". Das geht so nicht, Du musst schon ordentlich kündigen und die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen.

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@Eifelia

Das würde ich ja auch machen ,bis zu Kündigung die Miete natürlich bezahlen, nur darf sich mein Sohn in der Zeit Eine Wohnung suchen ,das das Jobcenter dann bezahlen würde?Oder steht er nach meine Kündigung dann mittellos da?

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Hallo Svenja,

du bist bis zum 25. Lebensjahr deines Sohnes unterhaltspflichtig.

Grüße

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