Umzug am 01. Januar. In welcher Steuererklärung angeben?
Hallo zusammen,
ich bin mit meiner Freundin Anfang 2021 umgezogen. Der neue Mietvertrag begann am 01.01.2021 und der Alte lief bis 31.01.2021.
In welchem Steuerjahr kann ich diesen Umzug in der Steuerklärung geltend machen?
Liebe Grüße!
3 Antworten
In dem Jahr in dem die Kosten angefallen sind. Evtl also sogar einen Teil in 2020 und einen Teil in 2021.
Bei der Einkommensteuer gilt das Abflussprinzip. Kosten können geltend gemacht werden in dem Zeitraum, in dem sie bezahlt wurden.
Da Sie Anfang 2021 umgezogen sind - in 2021.
Umzugskosten können entweder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, als Werbungskosten oder, wenn sie nicht vorliegen, im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen geltend gemacht werden.