Umtauschmöglichkeit neue Matratze?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Verkäuferin hat hat ja gesagt, du solltest die Matratze mal 1-2 Wochen ausprobieren. Hat sie nichts gesagt, was ist, wenn sie dir dann immer noch nicht gefällt? Andererseits stimmt das schon auch. Meine derzeitige Matratze kam mir in den ersten 2-3 Nächten auch relativ hart vor (hatte sie im Geschäft natürlich ausprobiert, aber was merkt man schon, wenn man angezogen 3 Minuten auf einer Matratze liegt bzw mehrere Matratzen durchprobiert? Da lässt sich das immer schlecht beurteilen). Aber nach ein paar Tagen hatte ich mich daran gewöhnt und inzwischen schlaf ich super drauf. Für den Körper ist das einfach eine Umstellung, da er ja die alte gewöhnt ist. Auf Userbewertungen im Internet würde ich in so einem Fall auch nicht viel geben - das ist doch was sehr individuelles, ob man mit einer Matratze zufrieden ist.

Sollte es wirklich nicht besser werden, würde ich einfach nochmal nachfragen. Gerade große Unternehmen sind da oft recht kulant, wenn es um solche Dinge geht (auch wenn vielleicht kein Anspruch darauf besteht). Nochmal freundlich nachfragen kostet ja nichts.

Welche Möglichkeiten habe ich überhaupt?

Ist ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart worden? Ansonsten sieht es nämlich sehr schlecht für Deinen Rücken aus und für Dich natürlich auch. Wenn die Matratze nicht mangelhaft ist, gibt es keine gesetzlichen "Umtausch"-Möglichkeiten.

Wenn die Matratze keinen Mangel aufweist muss der Verkäufer sie nicht zurücknehmen. Gerade bei solchen Produkten ist das etwas schwieriger. Wenn du die Matratze umtauschen möchtest bist du ganz darauf angewiesen ob der Verkäufer das mitmacht.

Es gibt kein Umtauschrecht einwandfreier Neuware :-(

Du hast einen Fehlkauf getätigt - und dir erst nachher die Testergebnisse anzusehen, ist nun dein Verschulden.

Dass Concord beim Kauf einer teureren Matratze Rücknahme auf Kulanz gewährt, wäre deine einzige Chance :-)

G imager761

es gibt aber oft die Zusage der Firma, daß man umtauschen kann...also Kulanz.

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Ich würde sie an deiner Stelle einfach umtauschen und zwar sofort! Du hast ja das gesetzliche Rückgaberecht!

Und woraus soll sich das gesetzliche Rückgaberecht ergeben? Als ich eben im BGB nachgeschaut habe stand es noch nicht drin.

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@Privatier59

Ich bin erst auf Seite 512. Bisher ist in dieser Richtung auch nichts aufgetaucht.

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gesetzliche Rückgaberecht!

Unfug. Einwandfreie Ware muss nur ein Online-Händler zurücknehmen, wenn Widerruf geltend gemacht wird.

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