Umschulung aus gesundheitlichen Gründen 1986-1988 gefördert durch Arbeitsamt und fehlende Entgeltpunkte?

2 Antworten

Für Dich wurden während der Zeit der beruflichen Rehabilitation / Umschulung keine Rentenbeiträge gezahlt - ergo zählen diese Monate auch nicht zur Berechnung der Rentenansprüche.

Du warst währenddessen sozusagen "angestellt beim AA" 😉

Das AA hat die Zeit deiner Umschulung dem Rentenversicherung Träger übermittelt (diese Zeit sollte mit ALG im Versicherungsverlauf zu finden sein)

Im Versicherungsverlauf wird die Zeit der Umschulung als Anrechnungszeit für die Rentenberechnung berücksichtigt.

danke . Aber warum sind keine Beträge in DM aufgeführt? - die Zeile ist leer- und richtig, die Umschulungszeit wird als Arbeitslosigkeit deklariert.Das Unterhaltsgeld fliest dann auch nicht in den Rentenbetrag ein- Ist das so? Die 2 Jahre sind aber wohl in der Berechnung der Zeiten drinn durch die Meldung des AA damals? Mir ist aufgefallen das eine Arbeitslosigkeit von 3 Monaten im Jahr 1984 auch nur mit Arbeitslosigkeit angegeben ist und kein DM Betrag in der Spalte Entgelt steht (Leerfeld). In späteren Jahren bei Arbeitslosigkeit steht im Jahr 1993: Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen Bezug von Leistungen der BA für Arbeit und in der Spalte Entgelte ist der erhaltene DM Betrag aufgeführt. Ist die Sache also für die Zeit in den Achtzigern so richtig? Oder hat es da eine Änderung gegeben? Meine Umschulung damals war ja gesundheitsbedingt notwendig- aber das spielt wohl keine Rolle. Vielen Dank -anhand Deiner Antwort hat es wohl seine Richtigkeit. Aber ob und wie die Beträge in der Rentenhöhe berücksichtigt sind kann ich nicht nachvollziehen. Bin jetzt Mitte 50 und hab schon soviel Fehler im Verlauf entdeckt das ich alles schwierig nachvollziehen kann. Bin auch der VDK beigetreten- aber ich möchte das gerne nachvollziehen können- im weiteren Verlauf gibt es nicht enthaltene Kindererz. zeiten und ein langjähriger Aufenthalt im Nicht-Eu-Land - der Verlauf ist sehr zerrissen, komplex und gottseidank ist das Land im Schengenabkommen. Dazu kommt noch ne Scheidung im Ausland (Eheschliessung in Deutschland)- dort gibt es keinen Ausgleich. Aber ich arbeite jetzt alle Fragen nacheinander ab und will nicht zu ausschweifend werden und von der Fragestellung abkommen.

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@kachk

Du kannst auch zu einer unabhängigen Rentenberatung gehen um die Beitragszeiten überprüfen zu lassen. Klar kostet dich diese Überprüfung ein paar Euronen, denn niemand arbeitet aus reiner Nächstenliebe. Letztlich muss dir selbst diese komplizierte Berechnung nachvollziehbar erscheinen.... logisch ☝️

Google doch einfach mal nach einer solchen Möglichkeit in Wohnortnähe, frag gleich nach den zu erwartenden Kosten und entscheide dann.

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@Gaenseliesel

Jo ich lass es mal so stehen- die fehlenden Entgeltbeträge sind dann wohl so rechtens im Verlauf. Ich werde nochmal die VDK kontaktieren und den Rest erstmal dort versuchen zu klären- Mitglied bin ich ja schon- Besten Dank für die Antworten soweit

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@kachk

Das war damals so. In der Rente später werden diese Anrechnungszeiten aber berücksichtigt. Wie viel Entgeltpunkte dass sind, kann erst ermittelt werden, wenn Du Rente beantragt, da hier auch Dein Durchschnitt aller erzielten Entgeltpunkte maßgebend ist. Mittlerweile ist das anders, derzeit sind das auch Beitragszeiten.

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