Umsatzsteuerliche Registrierung?
Guten Tag!
Ich hätte da kurz eine Frage:
Ich habe mich als Verkäufer bei einer Internetseite angemeldet(Dort kann man Designs verkaufen, diese werden auf alle möglichen Produkte gedruckt, bei verkauf bekomme ich eine Provision/Marge).
Jetzt ist da in meinen Kontoeinstellungen ein Feld das heißt: "Ich bin mehrwertsteuerpflichtig registriert (GST/VAT)".
Was genau bedeutet das, bzw. wann müsste ich dort einen Haken setzen.
Der Support selbst konnte mir da leider nicht wirklich weiterhelfen.
Infos die hierbei vielleicht dienlich sein könnten:
Ich habe ein Gewerbe angemeldet, jedoch den Fragebogen zur steuerlichen Befragung noch nicht vervollständigt, werde aber die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen da mein geschätzter Umsatz im ersten Jahr deutlich unter 17500€ liegt.
Hat das einen Einfluss darauf ob ich oben den Haken setzen muss oder nicht?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jannik
4 Antworten
Du verkaufst über ein Platform und die sitzt vermutlich im Ausland.
Nun müsste man wissen, ob Der Vertrag zwischen Dir und dem Nutzer Deines designs zustande kommt, oder ob der von der Plattform kauft.
Soweit ich diese Plattformen kenne (gibt es für alles mögliche von Übersetzern, bis zu Programmierern), ist es das günstigste, DU kreuzt an USt-Pflichtig und setzt Deine USt-ID ein.
Da die nämlich vermutlich im AUsland sitzen sind Deine Umsätze trotzdem steuerfrei, aber DU hast hier den vollen Vorsteuerabzug.
Hallo Jannik,
ich stehe gerade vor genau der gleichen Frage wie du vor 3 Jahren bezüglich der Kontoeinstellungen mit dem Feld: "Ich bin mehrwertsteuerpflichtig registriert (GST/VAT)".
Auch ich habe ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung und bin mir nicht sicher, wie hier steuerlich am besten vorzugehen ist. Wie ist deine Erfahrung nach nun 3 Jahren Erfahrung in diesem Bereich? Wird bei Nicht-Ankreuzen dieses Feldes auch einfach keine Umsatzsteuer gesondert angegeben und abgeführt? Gibt es hier Besonderheiten, die es zu beachten gilt?
Ich freue mich von deinen Erfahrungen zu hören.
Viele Grüße
Lisa
Na, dann kannst du keinen Haken setzen - SOBALD du die Kleinunternehmeregelung in Anspruch nimmst
Da du scheinbar nur einen Kunden hast wird es langfristig Schwierigkeiten geben. Das nennt man dann schnell Scheinselbständig
"Da du scheinbar nur einen Kunden" - falsch verstanden - es wird über die Plattform verkauft - nicht an sie.
Wieso steht eigentlich in den Richtlinien, dass man hier keine Werbung machen darf?
Du wirst hier umsatzsteuerlich erfasst sein - gib endlich den Fragebogen ab.
Tust Du es nicht, hast Du ein wirkliches Problem - und dann wirst Du hier gaaanz andere Fragen stellen.
Falls das oben als Werbung aufgefasst werden sollte tut mir das leid, streiche den Seitennamen gleich, wollte nur verdeutlichen worum es geht.
Klar gebe ich den Fragebogen ab, es ging nie darum dass ich den nicht abgeben wollte oder ähnliches, aber habe das Gewerbe erst vor 2 Tagen angemeldet und habe einfach noch nicht alles geschafft das ist alles.
Wollte nur wissen was genau das bedeutet und ob ich den Haken dort setzen muss und ob meine Entscheidung bzgl. der Kleinunternehmerregelung Einfluss darauf hat.