Umsatzsteuererklärung Anlage UR wo steuerfreie Umsätze eintragen
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Nach meinem Dafürhalten sind Verkäufe von Bildern (Gemälde) in die USA und die Schweiz Ausfuhrlieferungen in Drittländer und laut UStG § 4 Nr. 1 a umsatzsteuerfrei.
Diese Umsätze habe ich bisher bei der Umsatzsteuererklärung Anlage UR in die Zeile 38 eingetragen, sowie in die Anlage EÜR und S der Einkommensteuererklärung. Nun meckert das Finanzamt daß die vorangemeldeten steuerfreien Umsätze stark von den erklärten abweichen würden und nennt als Differenz die Summe der vorangemeldeten steuerfreien Umsätze.
Auf meine Nachfrage meinte der Beamte er hätte keine erklärten steuerfreien Umsätze (falsch, siehe oben) und, nachdem er sich die UR aufgerufen hatte, "ja das haben Sie ja in ein Feld ohne fettgedruckte vorangestellte Zahl eingetragen."
Ich habe mir die Unterlagen angeschaut und festgestellt daß ich tatsächlich die Summe der Zeilen 38-41 Feld 237 (fett) vergessen habe einzutragen.
Wenn ich jetzt die UR nachreiche ist dann wieder alles OK oder muss ich die Umsätze doch wo anders eintragen?
Mir kommt es fast so vor als ob der Scanner nur die Felder mit fettgedruckten Zahlen davor einscannt und somit der Computer meinen Eintrag nicht erfasst hat und nun im Bescheid mecker
Ich wäre sehr dankbar über eine Antwort, bin im Moment ratlos.
Viele Grüße
1 Antwort

Die Klassifizerung in § 4 Bas. 1 Buchsabe a ist richtig.
Es gehört damit in Zeile 38 udn muss in Zeile 42 fette Zahl 237 summiert werden.
Mit einem anschreiben einschicken, das diese Anlage UR die alte ersetzt.