Wie kann ich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung berichtigen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte nach Möglichkeit eine alte UStVA nicht nochmals anfassen - du wirst beim Abstimmen bei der Anfertigung der Umsatzsteuererklärung sonst nicht fertig.

Je nach Umfang der Korrektur packst du die Differenz in den August oder in die Umsatzsteuererklärung. Die erste Variante ist besser.

Der Vorwurf der Hinterziehung kann dir nicht gemacht werden, da zur Hinterziehung Vorsatz - also Wissen und Wollen - notwendig ist. Höchstens hast du deine Pflicht zur Berichtigung nach § 153 (1) AO verletzt, diese Pflichtverletzung wird durch die August-Anmeldung aber geheilt.

Und zeitlich käme es ohnehin auf dasselbe hinaus, denn die April-Differenz würdest da ja ohnehin erst jetzt bezahlen.

Nachtrag:

Eine Korrektur der April-Anmeldung würde dir wahrscheinlich einen Verspätungszuschlag einbringen, denn die Abgabefrist endete am 10. Mai bzw. am 10. Juni - und diese Termine sind vorbei.

Außerdem fehlt dir wahrscheinlich das Wissen, wie man in einem solchen Fall die Säumniszuschläge verhindert. Denn die entstehen automatisch, wenn der Tag der Einreichung der korrigierten UStVA endet und die Differenz nicht bezahlt ist.

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1. Es kommt erstmal darauf an, wie Du Deine Buchhaltung machst. Wenn Du laufend buchst, dann würde sich das über das Buchhaltungsprogramm praktisch automatisch ergeben, dass Du einen Monat nach den Korrekturbuchungen einfach noch mal per Elster überträgst. 

2. Sonst würde ich es einfach in die nächste Umsatzsteuervoranmeldung aufnehmen. Es ist auch eine Frage des Umfangs. Wegen ein paar Euro lohnt sich der Aufwand einer korrigierten UStVa nicht.

3. Wichtig ist sozusagen nur, dass es korrigiert wird. Wenn Du einen Fehler erst im august bemerkst, dann ist es eben so.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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