Umsatzsteuer bei Rechnungen in die Niederlande. 90% Beratung (Softwareentwicklung) in D.
Wohnsitz und 90% Arbeitszeit in D. 10% in den Niederlanden. Branche: Softwareentwicklung für ein Unternehmen mit Sitz in Niederlande. UStID ist bekannt. Frage: muss ich 19% VAT auf die Rechnungen draufschlagen, oder kann ich das mit der UStID weglassen (0%) ? Im Internet gibt es dazu die verschiedensten Aussagen. Vor allem habe ich gehört das der "offizielle" Berufszweig (ist es eine ingenieurstätigkeit oder nicht) wichtig wird. Zumindest war dies bei nicht-EU Kunden (USA) der Fall. Nun würde ich gern wissen, ob es in der EU eindeutigere Regelungen gibt.
1 Antwort

Die Frage der Haftungs für Auskünfte stellt sich hier glaube ich nicht, wäre aber eine Interessante Spitzfindigkeit für Juristen. Es sollte sowieso selbstverständlich sein, dass die Informationen überprüft werden müssen. Im Zweifelsfall hilft ein Blick ins Gesetz/Kommentar zum Gesetz.
Zum Thema:
Ausschlaggebend für die USt-Behandlung ist hier (sonstige Leistungen also nicht Lieferungen, Empfänger in EU ansässig aber nicht Inland) i.d.R.der Sitz des Auftraggebers und nicht der tatsächliche Ort der Leistungserbringung. Auch muss bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (reverse charge) die steuerliche Behandlung auf der Rechnung, notfalls per Rechnungszeile angegeben werden. Ob der Paragraph zitiert werden muss scheint mir fraglich, kann aber sein. Auch die eigene Steuernummer (i.d.R USt-ID) sollte auf der Rechnung vorhanden sein.