Ummelden Einwohnermeldeamt?

5 Antworten

Sie braucht eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter. Der Vermieter ist zur deren Ausstellung verpflichtet. Dazu gibt’s bei den meisten Städten und Kommunen einen Vordruck zum Download (aber das weiß der Vermieter, wenn er nicht gerade zum ersten Mal ne Wohnung vermietet).

Die Anmeldung ist i.d.R. gebührenfrei.

Falls sie noch ein Auto hat, kann sie das auch gleich ummelden. Das Kennzeichen kann sie aber behalten.

Was benötigt wird, wurde ja schon mehrfach geschildert. Für die Ummeldung und Änderung der Adresse im Personalausweis fallen keine Kosten an.

Personalausweis und eine sog. "Wohnungsgeberbescheinigung". Mietvertrag brauchst du dafuer hingegen nicht.

Die Wohnungsgeberbescheinigung stellt nur dann der Vermieter der Wohnung aus, wenn du selbst auch Mieterin bist. Bist du aber Untermieterin (z.B. in einer WG oder bei einem Freund/einer Freundin), ohne selbst Hauptmieter zu sein, muss der Hauptmieter der Wohnung diese Bescheinigung ausstellen.

Einfach mal das jeweilige Amt anschreiben, die sagen einem das - falls es nicht schon auf deren Website steht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

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