Um wieviel darf man die Miete erhöhen?
Um wieviel darf man die Miete erhöhen. Die Mieter wohnen seit 9 Jahren mit unveränderter Miete. Muß ich die Mieterhöhung begründen?
1 Antwort

§§ 558 ff BGB.
bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Höchstens aber 20 % innerhalb von 3 Jahren.
Also in diesem Fall 9 Jahre unverändert wären das (Beispiel)
Miete bisher 6,- / qm. Ortsübliche Miete 8,- Euro.
6,- * 20 % = 1,20,- kann bis zu 7,20 Euro erhöht werden.
dann kann erst wieder in 3 Jahren erhöht werden dann bis zu 8,- Euro, oder was dann ortsüblich ist, wieder mit der Kappungsgrenze von 20 %.
Wenn man nicht gleich die 20 % aufschlagen will, dann kann man natürlich auf z. B. 6,60 gehen. dann in einem Jahr mit einer Frist von 3 Monaten, also Wirkung in 15 Monaten wieder etwas und eventuell mit einem Jahr wieder. aber eben immer aufpassen nur 20 % innerhalb von 3 Jahren und nicht höher als ortsübliche Vergleichsmiete.