Ueberweisungskosten absetzbar?
Hallo,
ich stehe vor einem ziemlich schwierigen Problem. Ich bin Rentner und lebe im Ausland in Uebersee, wohin mir auch meine Altersrente von der deutschen Rentenversicherung ueberwiesen wird. In Deutschland bin ich beschraenkt steuerpflichtig nur wegen der Rente.
Da ich ohne die Ueberweisung ins Ausland ja meine Rente nicht bekommen wuerde, habe ich die Ueberweisungskosten als Werbungskosten geltend gemacht, nach dem Motto: Keine Ueberweisung - kein Renteneinkommen. In Deutschland habe ich kein Konto.
Das Finanzamt sagt Ueberweisungskosten werden grundsaetzlich nicht als Werbungskosten anerkannt. Fuer Deutschland mag das ja zutreffen, da kostet die Ueberweisung ja auch nur ein paar Cent. Aber bei der Ueberweisung nach Uebersee fallen eben 20-40 Euro monatlich an und meine Rente betraegt nur 300 Euro.
Natuerlich kann man heute auch schon alternative Ueberweisungen ueber entsprechende Organisationen fuer 1 - 3 Euro und zusaetzlich einem besseren Umtauschkurs bekommen. Die Rentenversicherung ist jedoch nicht bereit oder nicht in der Lage diese Ueberweisungswege zu nutzen.
Zusammenfassung:
- Ich kann nicht bestimmen auf welchem Weg die Rente ueberwiesen wird.
- Ich kann also ueber diesen Teil meines Renten-Einkommens in keiner Weise verfuegen.
- Ich bekomme einfach den Betrag abzueglich der Ueberweisungskosten auf meinem Euro-Konto hier im Ausland gutgeschrieben.
- Die Rentenversicherung bestimmt den Ueberweisungsweg und damit die Kosten, wobei sie scheinbar noch nicht einmal verpflichtet ist, den guenstigsten Bank-Ueberweisungsweg zu nutzen.
Wie schaetzt Ihr die Chancen ein, dass diese Betraege doch noch anerkannt werden und wie kann ich noch besser argumentieren?
3 Antworten

Hast Du noch einen Ausweis mit einer deutschen Adresse drin?
Dann richte Dir ein Konto bei einer Online Bank ein udn überweise dann über so eine Billigtransfergesellschaft.
Übrigens werden Dir bei Deinen Renteneinkünften pauschal Werbungskosten in Höhe von 102,- Euro abgezogen.
Das Finanzamt sagt Ueberweisungskosten werden grundsaetzlich nicht als Werbungskosten anerkannt.
Das ist Quatsch, denn bei einem Arbeitnehmer bekommen wir ohne Nachweis schon 60,- Euro pro Jahr als Kosten für das Gehaltskonto bei den Arbeitnehmern anerkannt.

Errichte ein Konto in Deutschland oder nutze Freunde. Dann kannst du diese Kosten doch einsparen.
Ansonst würde ich Widerspruch einlegen

Nö die machen das was der er geschrieben hat
Natuerlich kann man heute auch schon alternative Ueberweisungen ueber entsprechende Organisationen fuer 1 - 3 Euro und zusaetzlich einem besseren Umtauschkurs bekommen.

Ich erstarre vor Ehrfurcht. Bist du vielleicht robinek oder rechtlich?

Oh Mann, nun ist rechtlich weg, da kommt Karin. Aber irgendjemand kommt immer. Immerhin ist cats jetzt nicht mehr dabei, die Fragesteller zu beleidigen.

Ich schätze die Chancen bei 0% ein.
Das sollte Dich nicht davon abhalten Einspruch einzulegen. Der ist ja kostenlos.
Und die Freunde schicken das Geld per Brieftaube?
Der Rechtsbehelf heißt im übrigen Einspruch, du Fachfrau!