Übertragungsurkunde (Schenkung Haus) - bindender Betrag?

3 Antworten

Nein, der Pflichtteilsberechtigte (wenn er denn einen Anspruch auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch hätte, bei Schenkung gibt es kein Pflichtteil), könnte diesen Wert anzweifeln und ein Gutachten in Auftrag geben.

Es ist gängige Übung, dem Notar bei Grundstücksschenkungen einen viel zu geringen Verkehrswert zu nennen um die Gebühren niedrig zu halten. Schon deshalb hat die dortige Angabe nicht die geringste Bedeutung. Wenn es zu späterer Zeit auf den Verkehrswert ankommt, muß dieser unabhängig davon ermittelt werden.

Die von Dir genannten Pflichtteilsanrechnung gibt es nicht nach einer Schenkung sondern nur dann, wenn der Schenker nach der Schenkung verstirbt. Dann wird zur Berechnung des Pflichtteils der Wert des verschenkten Gegenstands hinzu gerechnet. Es gibt dabei aber zeitliche Grenzen.


wenn dies möglich wäre schätze ich, würde jeder der mit seinen Pflichtteilsberechtigten im Clinch liegt, den Immobilienwert nach unten manipulieren, obwohl der Markt eine weitaus höhere Bewertung hergibt.